DiGA: 1,6 Millionen Apps auf Rezept
/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik
Seit 2020 werden Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Der aktuelle Bericht über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGA zeigt, dass sich die ‚Apps auf Rezept‘ nach über fünf Jahren in der Versorgung etabliert haben. Im Berichtszeitraum vom 1. September 2020 bis Ende 2025 wurden insgesamt 1,6 Millionen DiGA nach ärztlicher Verordnung oder Genehmigung von den Krankenkassen in Anspruch genommen. Die Leistungsausgaben der GKV für DiGA belaufen sich seit Beginn ihrer Verordnungsfähigkeit auf insgesamt rund 400 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Inanspruchnahme um 63 Prozent.
Mehr als die Hälfte der zur Erprobung aufgenommenen Anwendungen wurde laut des Verbandes zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), kritisierte, „dass die meisten DiGA nach wie vor zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren beliebig hohen Herstellerpreisen finanziert werden müssen.“ Auch seien zuletzt immer mehr DiGA wieder aus dem Verzeichnis gestrichen worden, da sie auch im Verlauf keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten. Damit würden die Apps auf Rezept insgesamt immer noch hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben, was zu teilweise mangelnder Akzeptanz bei der Ärzteschaft und den Patienten führe. „Ein klarer frühzeitig nachgewiesener Patientennutzen ist und bleibt der Schlüssel für den Erfolg von digitalen Gesundheitsanwendungen“, so Stoff-Ahnis.
Für den GKV-SV zeigt die Nutzenbewertung von DiGA nach wie vor Handlungsbedarf. Insgesamt wurden 74 DiGA in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nur weniger als jede fünfte DiGA konnte mit ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 DiGA wurden zudem wieder komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen, da sie keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten. Ende 2025 waren noch 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten. Die Preisbildung von DiGA ist für den Verband ein strukturelles Problem. Der Gesetzgeber ermögliche es den herstellenden Unternehmen, den Preis ihrer DiGA im ersten Jahr einseitig in beliebiger Höhe festzulegen – unabhängig davon, ob bereits ein Nutzen belegt werden konnte oder nicht. Bislang zeigen die Preise laut GKV-SV eine Spannbreite von 119 Euro bis zu 2.077 Euro. Dabei seien die Preise über die Jahre von durchschnittlich 411 Euro im ersten Berichtsjahr auf 544 Euro im Jahr 2025 deutlich angestiegen. Die zwischenzeitlich verhandelten Preise für 40 DiGA lägen mit durchschnittlich 227 Euro hingegen deutlich darunter. Das zeige, dass die freie Preisfestlegung im ersten Jahr systematisch zu deutlich überhöhten Preisen führe.
Krankenkassen müssen Millionen vorfinanzieren
Durch die bestehenden Regelungen zur Erprobung hätten die Krankenkassen den herstellenden Unternehmen seit 2020 insgesamt 63 Millionen Euro vorfinanzieren müssen, hieß es vom GKV-SV. Über sieben Millionen Euro seien zudem für DiGA ausgegeben worden, die keinen Nutzen nachgewiesen hätten und mittlerweile wieder aus dem Verzeichnis gestrichen worden seien – ohne Rückzahlungsanspruch. Der GKV-SV sieht hier politischen Handlungsbedarf und fordert die Umsetzung der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit zur Anpassung der Regelungen zur Erprobung und Preisbildung von DiGA. Die Kommission hat angeregt, dass verhandelte Vergütungsbeträge für DiGA ab dem ersten Erstattungstag gelten müssten und DiGA nur mit nachgewiesenem Nutzen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden sollen.
BVMed übt Kritik
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat den Bericht als „zu einseitig auf Kosten fokussiert“ kritisiert – der Nutzen der DiGA in komplexen Versorgungspfaden werde nicht betrachtet. DiGA würden ein großes Potenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung bieten und könnten helfen, Kosten im Gesamtsystem zu vermeiden – etwa durch geringeren Einsatz von Heilmitteln, reduzierte Kontakte mit Ärzten, geringere Folgekosten chronischer Erkrankungen oder vermiedene Arbeitsunfähigkeitszeiten, so die BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. – das finde im DiGA-Bericht leider nicht statt.
Der BVMed fordert daher bei künftigen Berichten eine stärker versorgungspfadorientierte Betrachtung. „Eine Analyse entlang der Patient Journey könnte dazu beitragen, die medizinischen und ökonomischen Effekte digitaler Gesundheitsanwendungen im Zusammenspiel mit anderen Versorgungsleistungen besser zu verstehen und ihren tatsächlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung fundierter zu bewerten“, so Gladkov. Der Verband fordert, neben Routinedaten zusätzliche Perspektiven in zukünftige Berichte einzubeziehen, etwa patientenberichtete Ergebnisse und Erfahrungen (‚Patient-Reported Outcomes und Experiences‘) sowie Einschätzungen der behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten. „Eine differenzierte Bewertung der Versorgungssituation lässt sich langfristig am ehesten durch Mixed-Methods-Ansätze unter Einbeziehung verschiedener Datenquellen und Stakeholder-Perspektiven erreichen“, so der BVMed. Gladkov: „Grundsätzlich stellt die Implementierung des DiGA-Fast-Track-Verfahrens alle Akteure vor umfassende Herausforderungen. Dennoch sind DiGA im Rahmen einer innovativen, ressourcenschonenden und zukunftsweisenden Gestaltung von Gesundheitsleistungen alternativlos.“
Mit dem kursierenden Referentenentwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) soll der GKV-SV übrigens von seiner Pflicht, einen Bericht über die Versorgung mit DiGA zu erstellen (§ 33a Absatz 6 SGB V) entbunden werden.
Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter zur DMEA im April 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!