Rettungsdienst
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DIVI nimmt zur Notfall-Reform Stellung

/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik

Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang November den Referentenentwurf für die Reform der Notfallversorgung (NotfallG) in Deutschland vorgestellt hat, haben die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und 18 der unter ihrem Dach vereinten medizinischen Fachgesellschaften sich auf ein gemeinschaftliches Eckpunktepapier geeinigt.

„Grundsätzlich bewerten wir den vorliegenden Referentenentwurf für die Reform der Notfallversorgung positiv“, so Prof. Sabine Blaschke, die als Sprecherin der DIVI-Sektion Notfalldokumentation die gemeinschaftliche Stellungnahme koordinierte. Die ärztliche Leiterin der Zentralen Notaufnahme der Universitätsmedizin Göttingen zählt vier gelungene Eckpunkte in dem Reformvorhaben auf: die Einführung eines Gesundheitsleitsystems mit enger Kooperation zwischen Akutleitstelle und integrierter Rettungsleitstelle, die Implementierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und INZ für Kinder und Jugendliche (KINZ), die Integration der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit Aufnahme in das SGB V und die digitale Vernetzung der Leistungsträger in den Sektoren der Notfall- und Akutversorgung.

Es sei richtig, durch die Reform effizienter zu werden sowie Ressourcen gezielter einzusetzen, so Blaschke. Selbstverständlich gelte es, Doppelstrukturen zu vermeiden, die Zusammenarbeit zwischen Leitstellen und Rettungsdienst zu verbessern und digitale Lösungen zu etablieren, um Qualität und Schnelligkeit in der Notfallversorgung zu steigern.

Gegenüber den vier positiven Eckpunkten bewerten die Fachgesellschaften jedoch fünf Aspekte des Reformvorhabens auch als kritisch und sehen hier Korrekturbedarf. Bei den vorgesehenen Regelungen zur medizinischen Notfallrettung kritisiert die DIVI die geplante Organisationsstruktur. Ein Gremium unter Leitung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) soll hier regeln und bestimmen, Fachgesellschaften nur beratend und ohne Stimmrecht mitwirken. „Das ignoriert die Expertise der Praxis und gefährdet die Qualität der Patientenversorgung“, so Blaschke. Sie fordert „eine neutrale, unabhängige Datenstelle zur Qualitätssicherung, um Objektivität zu wahren“.

Besonders im Gesundheitsleitsystem fehlen laut DIVI klare Vorgaben für die fachliche Qualifikation des Personals in Akutleitstellen, einschließlich pädiatrischer Expertise, was bei Kindernotfällen kritisch sei. Die Fachgesellschaften plädieren für ein einheitliches digitales Notrufabfragesystem, das in Akut- und Rettungsleitstellen zu identischen Ergebnissen führen würde.

Die aktuell vorgesehene Steuerung und Koordination der geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) ist laut der Fachgesellschaften unzureichend, da die Leitung nicht bei den jeweiligen Krankenhäusern läge. Der Gesetzgeber riskiere unklare Prozesse. „Die Leitung der Integrierten Notfallzentren muss zwingend bei den Krankenhäusern liegen“, so Blaschke. „Es gilt, unbedingt stringente Prozessabläufe in der Patientensteuerung sowie der fachlichen Akut- und Notfallversorgung sicherzustellen!“

Die DIVI weist weiterhin darauf hin, dass bis dato in Deutschland eine standardisierte, interoperable und einheitliche Datenerfassung in Präklinik, Leitstelle, ambulanter und stationärer Notfallversorgung fehle – es aber durchaus systemunabhängige Konzepte gäbe. So wird auch die Einführung eines bundesweiten Notfallregisters für Analyse und Forschung empfohlen. „Eine einheitliche digitale Notfalldokumentation ist zudem der Schlüssel zur Versorgungsforschung und die evaluierende Begleitforschung. Ohne interoperable Standards verlieren wir außerdem wertvolle Daten für die Qualitätssicherung in der gesamten digitalen Rettungskette, das Benchmarking sowie die Surveillance“, sagte Blaschke.

Grundsätzlich, so kritisieren die Fachgesellschaften abschließend in ihrer Stellungnahme, werde im Gesetzesentwurf zwar die Finanzierung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen berücksichtigt, nicht jedoch die notwendige Finanzierung der Vorhaltekosten in den Zentralen Notaufnahmen der zukünftigen INZ sowie die notwendige Anschubfinanzierung der technischen Infrastrukturen für die digitale Vernetzung der INZ. Diese Finanzierung zu klären sei essenziell, so die DIVI. Vorgeschlagen wird deshalb die Einführung eines Notaufnahme-Fachabteilungsschlüssels, um die flächendeckende Erfassung von Diagnosen, Leistungen und Kosten zu ermöglichen. „Für die Sicherstellung der Finanzierung der stationären Notfallversorgung ist zudem die Einführung der Leistungsgruppe Notfallmedizin oder die Einführung eines INZ-Budgets unabdingbar“, so Blaschke.

Einbindung notfallmedizinischer Expertise in die Überarbeitung des Gesetzentwurfes gefordert

„Wir fordern deshalb eine wesentlich stärkere Einbindung unserer notfallmedizinischen Expertise bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs“, macht Prof. Felix Walcher, Past Präsident der DIVI und Direktor des Instituts für Public Health in der Akutmedizin (IPHAM) der Universität Magdeburg, die Position seiner Fachgesellschaft und der unterzeichnenden Mitgliedsgesellschaften deutlich. „Auch glauben wir, dass die Moderation einer übergeordneten Institution wie die der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sinnvoll wäre“, ergänzte Blaschke.

Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter 12/2025. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!