Ehemaliger DGAI-Präsident Anästhesist Prof. Dr. Klaus van Ackern verstorben
/ KTM-Redaktion / Nachruf
Die deutsche Anästhesiologie nimmt Abschied von Prof. Dr. med. Dr. h. c. Klaus van Ackern, der am 18.01.2026 im Alter von 84 Jahren verstorben ist. Mit ihm verliert das Fachgebiet nicht nur einen der prägenden Nestoren der Anästhesiologie, sondern vor allem einen außergewöhnlichen Menschen, Arzt, Lehrer und Vorgesetzten, der über Jahrzehnte hinweg Generationen von Mitarbeitenden und Studierenden nachhaltig geprägt hat, so die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin.
Neben seinem Wirken als Kliniker, Wissenschaftler und Hochschullehrer – dokumentiert durch über 300 wissenschaftliche Publikationen – prägte Klaus van Ackern die Entwicklung der DGAI in besonderem Maße, so die Fachgesellschaft. 1996 war er Präsident der DGAI und wurde im Anschluss zum Generalsekretär gewählt – ein Amt, das 13 Jahre lang ausübte. Anschließend übernahm er den Vorstandsvorsitz der neu gegründeten Stiftung Deutsche Anästhesiologie. Zudem war er zehn Jahre Sprecher des Konvents der Lehrstuhlinhaber für Anästhesiologie. Ein nachhaltiges Engagement für die europäische Anästhesiologie zeigte sich insbesondere in seiner Unterstützung des Zusammenschlusses der europäischen Fachgesellschaften zur European Society of Anaesthesiology (ESA) sowie in seiner Förderung osteuropäischer Kliniken.
Das Wirken des DGAI-Präsidenten wurde durch zahlreiche Ehrungen gewürdigt, darunter die Ehrendoktorwürde der Universität Cluj-Napoca (1999), der Verdienstorden in Gold der Republik Polen (2001), die Ehrenmitgliedschaft der DGAI (2007) und des Berufsverbands Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) im Jahr 2010 sowie die Heinrich-Braun-Medaille der DGAI (2012).
Die deutsche Anästhesiologie verliert mit Prof. Dr. med. Dr. h. c. Klaus van Ackern eine herausragende Persönlichkeit. Sein fachliches Wirken, seine menschliche Haltung und seine Fürsorge gegenüber Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden werden in Fachgebiet und Fachgesellschaft fortwirken, so die DGAI.