Einigung auf SüV-Vergütung ist da
/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich Ende August darauf geeinigt, wie die Leistungen der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SüV) zukünftig vergütet werden sollen. Die Vereinbarung sei einvernehmlich ausgehandelt worden und schaffe Planungssicherheit sowohl für die Krankenhäuser als auch für die gesetzliche und private Krankenversicherung, hieß es von den Selbstverwaltungspartnern. Voraussichtlich ab Januar 2027 würden die ersten Häuser ihren Betrieb aufnehmen.
Die ursprünglich als Level 1i-Kliniken bezeichneten Einrichtungen wurden mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gesetzlich geregelt. Mit dem Gesetz waren DKG und GKV-Spitzenverband beauftragt worden, bis Ende 2025 im Benehmen mit dem PKV-Verband Details zu Leistungsumfang und Vergütung festzulegen.
Die neuen Einrichtungen sollen verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung unter einem Dach verknüpfen. Dazu gehören Basisangebote der stationären Behandlung sowie ambulante und auch pflegerische Leistungen. Ziel ist es, eine zukunftsfeste und bedarfsgerechte Versorgung für Versicherte anzubieten.
Vergütungsvereinbarung sieht feste Pauschalen vor
Der Rahmen für die Vergütung stützt sich auf Datenanalysen des Forschungs- und Beratungsunternehmens Institute for Health Care Business (hcb). Auf dieser Basis wurden für drei Jahre feste Vergütungspauschalen vereinbart. Welche stationären Leistungen die neuen Einrichtungen anbieten sollen, wurde bereits im März dieses Jahres festgelegt. Im Wesentlichen geht es darum, dass Häuser sich auf ein Basisleistungsspektrum konzentrieren: keine komplexen Fälle, dafür Schwerpunkte auf häufige Leistungen im internistischen und geriatrischen Bereich. Dieses Konzept stellt eine wohnortnahe Basisversorgung sicher und ermöglicht es, dass komplexere Behandlungen gezielt in Krankenhäusern höherer Versorgungsstufen gebündelt werden. Damit tragen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen wesentlich zur Umsetzung der Krankenhausreform bei.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, sagte, Patienten würden von einer gut vernetzten Versorgung unter einem Dach profitieren. Mit einem Basisversorgungsangebot aus innerer Medizin und Geriatrie sowie weiteren ambulanten und pflegerischen Leistungen würden die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen langfristig die wohnortnahe Versorgung sichern und einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft leisten. Man habe gemeinsam mit der DKG eine praxisnahe und verlässlich finanzierte Lösung gefunden, die für alle Beteiligten Planungssicherheit schaffe. Vor allem kleinere Häuser hätten jetzt die Chance, sich zukunftssicher aufzustellen.
Laut Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, könnten die Einrichtungen dazu beitragen, das zunehmend ausgedünnte Netz an haus- und fachärztlichen Praxen zu ersetzen. Durch die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser entstünden attraktive Versorgungsangebote, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Einrichtungen würden einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Sektorengrenzen leisten und den Menschen medizinische Hilfe unter einem Dach ohne sinnlose Ärztemarathons bieten. Man habe sich auf ein pragmatisches Vergütungssystem geeinigt.
Strukturpauschale plus Sachkostenpauschale
Den Kern der Vergütung bildet eine Strukturpauschale von jährlich 182.734 Euro pro Bett, ergänzt um eine Sachkostenpauschale (je Belegungstag) für stationäre Behandlungen. Dabei sind SüV auf eine maximale Größe von 50 Planbetten begrenzt, die tatsächliche Bettenzahl legen die Planungsbehörden der Bundesländer fest. Die Pauschale soll personelle und sonstige leistungsunabhängige Kosten einschließlich der Pflegepersonalkosten abdecken. Für eine vollständige Auszahlung müssen die Häuser eine Mindestfallzahl von 30 Fällen im Jahr pro Bett erreichen. Wo diese nicht erreicht wird, erfolgt eine Kürzung der Strukturpauschale – bei einer Unterschreitung bis zu 20 Prozent reduziert sie sich um 25 Prozent, bei einer Unterschreitung von über 20 Prozent um 50 Prozent. Die Sachkostenpauschale beträgt für jeden vollstationären 95 Euro je Belegungstag.
Rechnerisch könnten SüV damit bei Vollauslastung für vollstationäre Leistungen mit einer jährlichen Gesamtvergütung von maximal 10,8 Millionen Euro rechnen – gut 9,1 Millionen Euro Strukturpauschale bei 50 Betten und etwa 1,7 Millionen Euro Sachkostenpauschale bei Vollauslastung. Dazu kommen verschiedene abrechenbare Zuschläge sowie ambulante Leistungen, die nach EBM abgerechnet werden sollen.
Die Vergütungsvereinbarung ist hier zu finden.
Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter im September 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!