Eine Person in einem weißen Kittel hält zwei Holzblöcke in den Händen. Der Block auf der linken Seite zeigt ein trauriges Gesicht, der Block auf der rechten Seite ein glückliches Gesicht.
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Gemischte Reaktionen auf KHAG

/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit dem vorgelegten Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wichtige Schritte unternimmt, um die Krankenhausreform weiterzuentwickeln. Positiv hervorzuheben sei, dass die besonderen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Bundesländer stärker berücksichtigt werden. Allerdings bleibe die grundsätzliche Beibehaltung der Vorhaltefinanzierung weiterhin problematisch. Das derzeitige Modell führt aus Sicht der DKG in die falsche Richtung.

Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, sagte es sei erfreulich, „dass insbesondere die dauerhaften Ausnahmeregelungen für Sicherstellungskrankenhäuser in die richtige Richtung weisen. Auch bei anderen Kliniken sollte es den Ländern ermöglicht werden, eigenständig über Ausnahmeregelungen zur Sicherstellung der Versorgung zu entscheiden. Zeitliche Befristungen oder gar die Pflicht, Einvernehmen mit den Krankenkassen in diesen Entscheidungen zu erzielen, sind kritisch zu hinterfragen.“

Bei der Vorhaltefinanzierung werde zwar die Frist zur Einführung verlängert, das ,grundsätzlich untaugliche Instrument‘ bleibe jedoch bestehen. Die Einführung der Vorhaltefinanzierung einfach nur zu verschieben, sei keine Lösung. „Auch kleinere Anpassungen an Details werden das insgesamt ungeeignete Instrument nicht retten. Das Fundament der Vorhaltefinanzierung ist marode: Es bleibt weiterhin fallzahlabhängig, setzt falsche Anreize und ist mit einem übermäßigen bürokratischen Aufwand verbunden“, so Neumeyer. Dier Hoffnung der DKG: dass Bund und Länder den Mut aufbringen, die Vorhaltefinanzierung nicht nur zu verschieben, sondern grundlegend zu überarbeiten. Die grundsätzliche Idee einer echten Vorhaltefinanzierung sei richtig – aber nicht in der aktuell vorgesehenen Form. Enttäuschend ist für die DKG auch das Festhalten des BMG an der derzeitigen Ausgestaltung der Hybrid-DRGs und dass erforderliche Anpassungen zu deren Umsetzung nicht angegangen werden.

Positiv bewertet die DKG, dass die Definition von Fachkliniken den Ländern überlassen werden soll. Ebenso begrüßt sie die Entscheidung, die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium für die Leistungsgruppen vollständig zu streichen.

Die DKG fordert mit Blick auf die Standortdefinition, die bisher sehr eng gefasste Definition deutlich auszuweiten. Insbesondere große Kliniken mit mehreren Standorten innerhalb einer Stadt würden Ausnahmeregelungen benötigen. Sie könnten nicht an jedem Standort innerhalb einer Stadt sämtliche Leistungsgruppen vollständig vorhalten. Auch grundsätzlich müsse das Standortdenken überwunden werden, so die DKG. Unter Beachtung der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität würden telemedizinische Verfahren die gemeinsame Nutzung von Ressourcen ermöglichen – auch mit dem Ziel, kosteneffizienter zu arbeiten.

Uniklinika: Zentrale Ziele gefährdet

Die Universitätsklinika sehen die zentralen Ziele der Krankenhausreform durch das geplante Anpassungsgesetz gefährdet. Anstelle einer konsequent qualitätsorientierten und zukunftsfähigen Versorgungsstruktur drohe eine Manifestierung kleinteiliger und ineffizienter Strukturen. Die Ausnahmeregelungen würden das Reformvorhaben substanziell schwächen. Ohne klare Nachbesserungen drohe die Krankenhausreform, ihre Zielsetzung zu verfehlen – Qualität, Konzentration und der stringente Strukturwandel würden aus dem Fokus geraten.

„Mit der erweiterten Beinfreiheit für die Länder droht die Ausnahme zur Regel zu werden. Das Ziel einer nachhaltig verbesserten und bedarfsgerechten Versorgungsstruktur ist aus dem Blick geraten. Regionalen Sonderwegen sind damit Tür und Tor geöffnet. Hier muss sorgfältig nachjustiert werden“, so Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). „Eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft lässt sich so nicht gestalten. Länder werden weiterhin zu viele Krankenhäuser als bedarfsnotwendig ausweisen, Leistungen nicht ausreichend konzentrieren - und ein Großteil der Krankenhäuser wird defizitär arbeiten. Statt einer arbeitsteiligen, qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung, die auf Kooperation und Vernetzung setzt, droht ein kleinteiliger Flickenteppich. Wenn wir die Krankenhausreform zu einem echten Erfolgsmodell machen wollen, braucht es jetzt eine klare Orientierung an Qualität, Spezialisierung und Vernetzung – statt Ausnahmen, die den notwendigen Strukturwandel verzögern“, so Scholz.

Die Verschiebung der Einführung der Vorhaltevergütung bedeute auch eine Verzögerung für die Umsetzung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sowie der Finanzierung der speziellen Vorhaltung bei den Universitätsklinika, so der VUD. Es müssten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Übergangslösungen gefunden werden, um zumindest die Umsetzung dieses Teils der Krankenhausreform ab dem Jahr 2027 zu gewährleisten.

Der Verband vermisst außerdem die im Koalitionsvertrag festgehaltene angemessene Berücksichtigung der Universitätsklinika beim Transformationsfonds. Nach derzeitigem Stand seien Universitätsklinika nur bei Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen und zur Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen anspruchsberechtigt. Sie müssten aber insbesondere bei Vorhaben zur Konzentration von Versorgungskapazitäten, Bildung regionaler Krankenhausverbünde und integrierter Notfallstrukturen förderfähig werden, so Scholz.

Bei der Standortdefinition sind sich DKG und VUD einig: Sie benachteilige insbesondere Großkrankenhäuser in innerstädtischen Lagen, bei denen eine räumliche Konzentration der Versorgung auf Grund der baulichen und infrastrukturellen Gegebenheiten nicht umsetzbar sei. Für diese Konstellationen ist eine gesetzlich garantierte Ausnahmeregelung dringend geboten, so der VUD.

GKV warnt vor Aufweichung der Krankenhausreform

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, warnte mit Blick auf den KHAG-Entwurf vor einer substanziellen Gefährdung der Reformziele durch weitreichende Ausnahmeregelungen für die Bundesländer. „Mit den vorgelegten Anpassungsvorschlägen zur Krankenhausreform sollen den Ländern weitreichende Ausnahmeregelungen ermöglicht werden. Eine solche Aufweichung der geplanten Qualitätsvorgaben würde die zentralen Ziele der Reform – eine bundesweit einheitliche und hohe Behandlungsqualität für mehr Patientensicherheit – nachhaltig gefährden. Die Möglichkeit für Bundesländer, von den einheitlichen Qualitätskriterien für Leistungsgruppen abzuweichen, öffnet einer willkürlichen Zuweisung von Leistungsgruppen Tür und Tor. Dies hätte zur Folge, dass Krankenhäuser auch zukünftig Leistungen anbieten könnten, für die sie nicht die notwendige personelle und technische Ausstattung oder ausreichende Erfahrung vorhalten.“ Unverständlich sei in diesem Zusammenhang die geplante Streichung der bewährten Erreichbarkeitsvorgaben für Ausnahmen.