GKV-BStabG verabschiedet – Kritik hält an
/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) haben Bundestag und Bundesrat eines der umfangreichsten Sparpakete der vergangenen Jahre für das Gesundheitswesen verabschiedet. Ziel ist es, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und weitere Anstiege der Zusatzbeiträge zu verhindern. Nach Angaben der Bundesregierung sollen bereits 2027 Einsparungen von rund 19 Milliarden Euro erreicht werden. Im parlamentarischen Verfahren wurden einzelne Regelungen zwar noch nachgebessert, an der grundsätzlichen Stoßrichtung des Gesetzes änderte sich jedoch nichts: Die Ausgaben nahezu aller Leistungsbereiche werden künftig enger an die Einnahmeentwicklung der GKV gekoppelt.
Bundeszuschuss steigt, Ausgaben werden gedeckelt
Zu den Änderungen zählt unter anderem ein höherer Finanzierungsbeitrag des Bundes für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern. Gleichzeitig fällt die ursprünglich vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses geringer aus als zunächst geplant. Für Krankenhäuser werden die Vergütungssteigerungen bis 2029 deutlich begrenzt. Zudem wird die Refinanzierung von Tarifsteigerungen eingeschränkt und die Prüfung durch den Medizinischen Dienst ausgeweitet. Bei der Personalbemessung setzt das Gesetz künftig stärker auf allgemeine Qualitätsanforderungen – eine Generalnorm soll die Krankenhäuser verpflichten, in allen Personalbereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist, während bisher vorgesehene verbindliche Instrumente zur Personalbemessung entfallen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Änderungen bei Zuzahlungen, der beitragsfreien Familienversicherung, der psychotherapeutischen Versorgung sowie einzelnen Regelungen der zahnärztlichen Versorgung.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigte den Kurs. Nach ihrer Einschätzung werden nicht bestehende Leistungen gekürzt, sondern künftige Ausgabensteigerungen auf das Niveau der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung begrenzt. Das Gesetz schaffe damit die Grundlage für stabile Krankenkassenbeiträge und sichere zugleich die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig ab.
Krankenhäuser sehen wirtschaftlichen Druck wachsen
Die schärfste Kritik kommt aus dem Krankenhausbereich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) spricht trotz einzelner Verbesserungen weiterhin von einem „Gesundheitskürzungsgesetz“. Die den Ländern im Rahmen einer Protokollerklärung versprochenen zusätzlichen Mittel für Kliniken in Höhe von 550 Millionen Euro seien gemessen an den Belastungen kaum mehr als ein „Trostpflaster“. Statt struktureller Reformen setze die Politik auf Einsparungen, während grundlegende Probleme wie Bürokratie oder eine unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ungelöst blieben. Die Folge könne ein beschleunigter Strukturwandel mit weiteren wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Kliniken sein.
Auch der Katholische Krankenhausverband warnt vor erheblichen Folgen. Die dauerhaft begrenzte Vergütungsentwicklung, eine eingeschränkte Refinanzierung von Tarifsteigerungen und zusätzliche Prüfungen durch den Medizinischen Dienst verschlechterten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgerechnet in einer Phase der Krankenhausreform. Dies gefährde Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung und könne den geplanten Umbau der Krankenhauslandschaft erschweren.
Universitätskliniken und Medizintechnik warnen vor Innovationshemmnissen
Die Universitätskliniken begrüßen zwar die Anerkennung ihrer besonderen Vorhalteaufgaben durch einen Zuschlag, halten diesen jedoch für unzureichend. Sie befürchten erhebliche zusätzliche Belastungen durch die gedeckelte Vergütungsentwicklung und den steigenden bürokratischen Aufwand. Gerade Einrichtungen mit zentralen Aufgaben in Forschung, Lehre und Maximalversorgung würden dadurch in ihrer Innovationsfähigkeit geschwächt.
Massive Kritik kommt auch aus der Medizintechnikbranche. Der BVMed wendet sich insbesondere gegen kurzfristig eingefügte Änderungen beim Verfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Krankenhaus. Der Verband spricht von einem „Systemwandel beim Marktzugang medizintechnischer Innovationen“ und warnt vor Verzögerungen bei Innovationen sowie einer Schwächung des MedTech-Standorts Deutschland. Der Industrieverband Spectaris bewertete vor allem die vollständige Übertragung der Studienkosten auf die Hersteller als besonders kritisch. Aus Sicht des BVMed hätten die eingebrachten Änderungen Änderungen nicht im Eilverfahren beschlossen werden dürfen, sondern im Rahmen der angekündigten Strukturreformen diskutiert werden müssen.
Die Hoffnungen des BVMed und der Branche würden nun auf dem laufenden Pharma- und MedTech-Dialog ruhen und der anstehenden Strategie, die im Bundeskabinett in der zweiten Jahreshälfte beschlossen werden soll, hieß es von dem Verband. Die Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Deutschland müssten dabei gut mit den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission zu strukturellen Verbesserungen abgestimmt werden. Es könne nicht so sein wie beim Spargesetz, dass Kommissionsvorschläge 1:1 umgesetzt würden, die bei näherer Analyse keinen Sinn ergäben.
Pflege und Vertragsärzte befürchten Leistungseinbußen
Der Deutsche Pflegerat sieht in dem Gesetz erhebliche Risiken für die Versorgung. Er kritisiert unter anderem die Abschwächung des Pflegebudgets, den Verzicht auf verbindliche Personalbemessungsinstrumente sowie eine unzureichende Beteiligung der Pflegeberufe an gesundheitspolitischen Entscheidungen. Beitragssatzstabilität dürfe „nicht zum alleinigen Maßstab werden“, wenn dadurch Versorgungsqualität und Patientensicherheit gefährdet würden.
Ähnlich deutlich fällt die Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aus. Sie spricht von einem „bitteren Tag für Patienten sowie die medizinische und psychotherapeutische Versorgung“. Nach Auffassung der KBV werde der ambulante Bereich überproportional belastet. Die vorgesehenen Einsparungen könnten langfristig zu Einschränkungen des Leistungsangebots führen.
Krankenkassen sehen notwendige Grundlage für weitere Reformen
Der GKV-Spitzenverband bewertet das Gesetz dagegen als notwendige Voraussetzung für stabile Beitragssätze. Der GKV-SV-Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt räumte ein, dass die Maßnahmen für viele Beteiligte schmerzhaft seien. Angesichts der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung seien sie jedoch erforderlich gewesen. Gleichzeitig betont der Verband, dass mit dem Gesetz lediglich Zeit gewonnen sei. Nun müssten zügig grundlegende Strukturreformen folgen – unter anderem bei der Primärversorgung, der Notfallversorgung, der Krankenhausreform, der Prävention sowie der Digitalisierung –, um das Gesundheitssystem dauerhaft finanzierbar zu machen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz markiert damit einen Wendepunkt in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Während Bundesregierung und Krankenkassen den kurzfristigen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen hervorheben, sehen nahezu alle Leistungserbringer die Gefahr, dass die Einsparungen zulasten von Investitionen, Innovationen und Versorgungsqualität gehen.
Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter im Juli 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!