Ärztin wäscht Hände am Waschbecken
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Handwaschplätze: Warmwasser nicht mehr Vorschrift

/ KTM-Redaktion / Hygiene

Die überarbeitete Krinko-Empfehlung „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ bringt eine Änderung mit praktischer Relevanz für Planung und Betrieb medizinischer Einrichtungen: Warmwasser ist an medizinischen Handwaschplätzen aus hygienischer Sicht künftig nicht mehr erforderlich. Grundlage ist die aktualisierte Empfehlung der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (Krinko). Sie passt damit ihre bisherige Empfehlung an die novellierte Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) an.

Im Mittelpunkt der Änderung steht ausschließlich die Wassertemperatur an medizinischen Handwaschplätzen. Alle übrigen Inhalte der Krinko-Empfehlung zur Händehygiene behalten unverändert ihre Gültigkeit. Bislang verwies die Empfehlung auf die frühere Fassung der TRBA 250, nach der Handwaschplätze für Beschäftigte mit warmem und kaltem Wasser auszustatten waren. In der aktuellen TRBA 250 ist dagegen nur noch fließendes Wasser in Trinkwasserqualität gefordert.

Keine Vorteile für die Hygiene

Die Anpassung stützt sich auf die verfügbare wissenschaftliche Evidenz. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) beeinflusst die Wassertemperatur die Entfernung von Krankheitserregern von den Händen nicht in relevantem Maß. Studien zeigen, dass zwischen kaltem und warmem Wasser hinsichtlich der Reduktion mikrobieller Kontamination kein signifikanter Unterschied besteht. Entscheidend für die Wirksamkeit des Händewaschens sind vielmehr Faktoren wie Waschdauer, Technik, Wasserqualität und die verwendeten Reinigungspräparate.

Die Krinko erinnert zugleich daran, dass die hygienische Händedesinfektion weiterhin die zentrale Maßnahme der Infektionsprävention bleibt. Das Händewaschen kommt nur in bestimmten Situationen ergänzend zum Einsatz, etwa zu Beginn eines Operationstages oder nach der Versorgung von Patienten mit einer Clostridioides difficile-Infektion.

Mehr Spielraum für Betreiber

Die Kommission betont, dass der Wegfall der Warmwasserpflicht kein Verbot von Warmwasser bedeutet. Einrichtungen erhalten aber mehr Gestaltungsspielraum bei der Planung und Ausstattung ihrer Handwaschplätze. Wo warmes Wasser aus Gründen des Komforts oder aufgrund betrieblicher Anforderungen sinnvoll erscheint, kann es weiterhin bereitgestellt werden.

Neben der fehlenden hygienischen Notwendigkeit nennt die Kommission weitere Argumente für den Verzicht auf eine verpflichtende Warmwasserversorgung. Höhere Wassertemperaturen können die Haut stärker belasten und damit Hautirritationen fördern. Dies kann sich wiederum negativ auf die Akzeptanz der hygienischen Händedesinfektion auswirken. Gleichzeitig sinkt ohne Warmwasser das Risiko versehentlicher Verbrühungen.

Potenzial für Nachhaltigkeit und Trinkwasserhygiene

Auch ökologische und wirtschaftliche Aspekte sprechen aus Sicht der Krinko für die Neuregelung. Der Verzicht auf die Warmwasserbereitung reduziert den Energieverbrauch und verbessert die CO₂-Bilanz. Als Beispiel nennt die Empfehlung ein Krankenhaus mit 100 Handwaschvorgängen täglich, bei dem sich je nach Energieträger jährlich 1,5 bis 2,1 Tonnen CO₂ einsparen lassen. Gleichzeitig sind die Kosten für warmes Wasser deutlich höher als für Kaltwasser.

Darüber hinaus sieht die Kommission Vorteile für die Trinkwasserhygiene. Ohne Warmwasserleitungen an medizinischen Handwaschplätzen sinkt das Risiko einer Vermehrung von Legionellen. Für bestehende Gebäude weist die Kommission allerdings darauf hin, dass ungenutzte Warmwasserleitungen entweder regelmäßig gespült oder fachgerecht zurückgebaut werden sollten. Diese Maßnahmen sind im einrichtungsinternen Water-Safety-Plan zu berücksichtigen.