Heilberufe: Anerkennung soll schneller werden
/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik
Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen beschlossen. Damit sollen die Anerkennungsverfahren von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern sowie Hebammen deutlich entbürokratisiert, vereinheitlicht und digitalisiert werden. Das solle zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Der Gesetzentwurf soll noch durch Regelungen in den jeweiligen Verordnungen der Berufe ergänzt werden, die in einem eigenen Verordnungsgebungsverfahren zeitnah im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren folgen sollen.
Mit dem Gesetz soll die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikation aus Drittstaaten werden. Das Verfahren der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung soll nur noch wahlweise angeboten werden. Das entlaste sowohl antragstellende Personen als auch die zuständigen Stellen der Länder und sei ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung des Verfahrens, hieß es. Im Hebammengesetz soll ein Wahlrecht bezüglich der Durchführung einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung aufgenommen werden. Es kann dann ein Verzicht auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung erklärt werden, sodass die antragstellende Person mit Berufsqualifikation aus einem Drittstaat direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren kann. Durch die Einführung der direkten Kenntnisprüfungen bzw. des Wahlrechts im Hebammengesetz ergibt sich laut BMG ein Einsparungspotenzial von knapp 16 Millionen Euro im Jahr.
Der Gesetzentwurf regelt weiterhin, dass als Alternative zur schriftlichen Übermittlung auch eine elektronische Übermittlung (z.B. Datenaustausch zwischen Behörden) sowie als Alternative zur Schriftform auch die elektronische Form (z.B. Verzicht auf die Approbation) zulässig ist. Um einen rechtssicheren Informationsaustausch zwischen den Ländern zu gewährleisten, werden Regelungen eingeführt, die den Ländern untereinander die Klärung ermöglichen, bereits bestehende Verfahren auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen.
Die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs beziehungsweise der Zahnheilkunde soll in Ausnahmefällen künftig auch unbefristet erteilt werden können. Diese Möglichkeit schaffe Rechtssicherheit für die betroffenen Personen und die zuständigen Behörden – etwa im Falle einer vorliegenden Erkrankung, die der Approbationserteilung im Wege stehe – und trage zudem höchstrichterlicher Rechtsprechung Rechnung, hieß es.
Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf geschaffen. Das betrifft Berufsqualifikationen, die in EU/EWR/gleichgestellten Staaten erworben wurden und dem Berufsbild in Deutschland nur partiell entsprechen.
Außerdem enthält der Gesetzentwurf weitere Klarstellungen und Erleichterungen des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes (ATA-OTA-G) sowie des Hebammengesetzes. So soll unter anderem die Nachweisfrist für Schulen zur staatlichen Anerkennung nach dem ATA-OTA-G um vier Jahre verlängert werden. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Kassen und Pflegeverbände fordern Ausweitung auf Pflegeberufe
Der Verband der Ersatzkassen (vdek), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der Deutsche Pflegerat (DPR), der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) sowie der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) bedauern, dass das Gesetz bislang nicht die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte vereinfacht. Berechnungen des bpa zufolge könnten durch eine Kompetenzvermutung auf einen Schlag 11.000 zusätzliche Pflegekräfte als Fachkräfte in der Versorgung eingesetzt werden, die aktuell in Anerkennungsverfahren warten. Zudem würde der Standort Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver, wenn die Interessenten sich eines schnellen Berufseinstig sicher sein können. Aktuell dauern Anerkennungsverfahren bis zu einem Jahr.