Innovationsfonds: Rahmenbedingungen verschlechtert
/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik
Die neue Vorsitzende des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Dr. Sonja Optendrenk, sagte anlässlich des Beschlusses des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, die Änderungen des Gesetzgebers an der Projektförderung durch den Innovationsfonds seien „bedauerlich“. Angesichts der hohen Antragszahlen werde die Auswahl der vielversprechendsten Projekte noch schwieriger als bisher. Sie betonte, dass der Innovationsausschuss seit gut zehn Jahren Projekte fördere, um die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern. Dabei gehe es um sektorenverbindende Behandlungspfade, berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit oder die bedarfsgerechtere Versorgung von besonders vulnerablen Patientengruppen. Dafür stünden uns aus dem Innovationsfonds bislang 200 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung – das sei viel Geld und, wie die bisherigen Ergebnisse zeigen würden, eine wichtige Investition. „Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden wir zukünftig nur noch die Hälfte an Fördermitteln in Projekte investieren können, egal, wie vielversprechend die Anträge sind. Zudem schränkt der Gesetzgeber die Anzahl der Verfahrensarten ein. Bei den neuen Versorgungsformen wird es künftig nur noch ein einstufiges Verfahren geben. Damit verlieren die Antragstellenden Flexibilität.“
Konkret ergeben sich mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz folgende Änderungen:
- Halbierung des jährlichen Fördervolumens: Die jährlich zur Verfügung stehende Fördersumme wird ab dem Jahr 2027 dauerhaft von 200 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro reduziert.
- Rückführung von Haushaltsmitteln: Mittel, die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht bewilligt wurden, sowie bewilligte Mittel für beendete Vorhaben, die nicht zur Auszahlung gelangt sind, können nicht mehr im Folgejahr genutzt werden. Sie müssen an den Gesundheitsfonds zurückgeführt werden.
- Reduzierung der Verfahrensarten: Von bislang drei Verfahrensarten zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen steht künftig nur noch eine zur Verfügung: das einstufige Verfahren mit langer Laufzeit (bis zu vier Jahren). Neue Förderbekanntmachungen für das einstufige Verfahren mit kurzer Laufzeit (bis zu zwei Jahren) und das zweistufige Verfahren sind nicht mehr möglich.
Entscheidungen zu bereits veröffentlichten Förderbekanntmachungen bleiben dabei von den gesetzlichen Änderungen unberührt. Die Vergabe von Fördermitteln in bereits ausgeschriebenen Verfahren sei gesichert, hieß es vom G-BA.
Optendrenk sagte ihr sei zugleich wichtig zu betonen, dass sich vor dem Hintergrund äußerst knapper Kassen der finanzielle Druck nicht ignorieren lasse. Auch wenn die Rahmenbedingungen schwerer werden, sei sie zuversichtlich, dass die vom Innovationsausschuss geförderten Projekte weiterhin wichtige Erkenntnisse für eine bessere Versorgung liefern würden. „Als Vorsitzende des Innovationsausschusses werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass positive Projektergebnisse noch schneller als bisher in die Versorgung überführt werden.“
Seit Anfang Juli ist Dr. Sonja Optendrenk neue Vorsitzende des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Hintergrund ist die gesetzlich verankerte Personalunion vom Vorsitz des G-BA und des Innovationsausschusses. Der bisherige Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, hatte sein Amt aus persönlichen Gründen zum 30. Juni niedergelegt.
Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter im Juli 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!