Ärztekammer Westfalen-Lippe fordert 6.000 neue Medizin-Studienplätze
©Maryna – stock.adobe.com

Kammer fordert 6.000 neue Medizin-Studienplätze

/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik

In Krankenhäusern und Praxen herrscht ein Mangel an ärztlichen Fachkräften, der aus Sicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) immer stärker die Patientenversorgung gefährdet. Gründe dafür sieht die Kammer jedoch nicht vorrangig in zu langwierigen Gleichwertigkeitsprüfungen von ausländischen Medizin-Abschlüssen oder zu schwierigen Fachsprachen- und Kenntnisprüfungen, für die die Kammer zuständig ist. Diese Themen waren laut der Kammer in der Presse als mögliche Gründe für den Mangel aufgegriffen worden.

Vielmehr fordert der Vorstand der Ärztekammer, die seit der Wiedervereinigung gestrichenen ca. 6.000 Studienplätze für Humanmedizin umgehend wieder einzurichten. Zum damaligen Zeitpunkt habe es in Deutschland 15.000 Studienplätze für Medizin gegeben, jetzt seien es noch knapp 10.000. An Bewerbern mangele es nicht, so ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle: „Seit fast zwei Jahrzehnten rufen wir nun nach mehr Studienplätzen. Die Lage ist ernster denn je.“ Sowohl im Bereich der Niederlassung als auch in den Krankenhäusern fehlten Ärzte in der Patientenversorgung, was auch negative Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung zum Haus- oder Facharzt habe. Entsprechende Arztsitze könnten nicht nachbesetzt werden, so der Kammer-Vorstand.

Es dürfe auch nicht weiterhin sein, dass Ärzte aus dem Ausland abgeworben werden, um die Versorgung von Patienten hierzulande aufrecht erhalten zu können. Diese würden dann in ihren Herkunftsländern fehlen, wobei manche Länder sich bereits gegen dieses Ausbluten durch den ‚brain drain‘ wehrten. Zumal auch die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse insbesondere aus Nicht-EU-Staaten durch die Bezirksregierung eine gewisse Zeit der Prüfung in Anspruch nehme. Auch deshalb blieben Arztsitze oder Arztstellen weiter unbesetzt.

Gegen den Vorwurf, die ÄKWL hemme den Zugang von ausländischen Ärzten durch zu hohe Hürden bei den vorgeschriebenen Fachsprachen- oder Kenntnisprüfungen, wehrt sich der Kammerpräsident und verweist auf die Statistik: Termine für Kenntnisprüfungen seien im Regelfall innerhalb von sechs Wochen, in Einzelfällen auf Wunsch auch innerhalb von drei Wochen möglich. In den zurückliegenden Jahren habe jeder zweite Prüfling die Kenntnisprüfung auf Anhieb im ersten Versuch geschafft. Für die andere Hälfte ist ein weiterer, gegebenenfalls auch ein dritter Versuch notwendig, um die von Rechts wegen geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind, unter Beweis zu stellen. 2024 hätten lediglich sechs Kandidaten dieses Prüfungsziel in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht.

„Für 95 Prozent der Ärztinnen und Ärzte mit einem in einem Drittstaat erworbenen Examen stellt sich also nach einem der möglichen Prüfungsversuche der Erfolg ein“, so Gehle abschließend.