Unterschrift eines Beschlusses
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KHAG beschlossen – Kritik hält an

/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik

Der Deutsche Bundestag hat am 6. März das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Monatelange Diskussionen zwischen den Beteiligten sind damit fürs Erste beendet. Es wird erwartet, dass das Gesetz Ende März auch vom Bundesrat abgenickt wird. Der Gesundheitsausschuss hatte zwei Tage vor dem Beschluss noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen.

Im Schulterschluss von Bund und Ländern sei es gelungen, ein Reformpaket zu erarbeiten, das nicht an den grundsätzlichen Zielen der Krankenhausreform rüttele, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) anlässlich des Beschlusses. Die Menschen müssten sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben würden, so Warken weiter. Spezialisierte, komplexe Eingriffe müssten aber dort stattfinden, wo die Kompetenz für das beste Behandlungsergebnis vorhanden sei. Genau das werde mit dem KHAG erreicht.

Unter anderem sollen mit dem Gesetz die Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Kliniken angepasst und dadurch der Gestaltungsspielraum der Länder erweitert werden. Die Einführung der weiterhin scharf kritisierten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben, so dass die volle Finanzwirksamkeit erst ab dem Jahr 2030 eintreten soll. Die geltenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe sollen in der Folge für ein Jahr weitergeführt werden. Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführten Leistungsgruppen sollen auf die 60 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen zuzüglich der Leistungsgruppe „Spezielle Traumatologie“ festgelegt werden. In einer Regelung zum Pflegebudget wird klargestellt, dass die Kosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, insbesondere hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben, nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen sind. Der vielfach kritisierte Bundes-Klinik-Atlas soll künftig vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht werden –die Bürger könnten sich damit auch künftig unabhängig und transparent über die Qualität der stationären Versorgung informieren, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Wichtige Fragen aufgeschoben

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte nach dem Beschluss, dass wichtige Fragen verschoben statt beantwortet werden. Das betreffe insbesondere ungelöste Probleme der Finanzierung. Immerhin gebe es nun Planungssicherheit, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. Was bleibe, sei die wirtschaftliche Unsicherheit. „Allen voran wird uns das nach wie vor völlig untaugliche Konzept der Vorhaltefinanzierung beschäftigen, das seinen Weg unverändert aus der Lauterbach-Zeit in den Kompromiss gefunden hat. Das seinerzeit postulierte Ziel, bedarfsnotwendige Krankenhäuser in der Fläche trotz geringer Fallzahlen zu sichern, erfüllt es nicht ansatzweise. Im Gegenteil, die Finanzierung stützt sich weiterhin auf Fallzahlen.“ Eine auch politisch gewünschte Folge der Krankenhausreform werde sein, dass kleinere Kliniken Patienten an größere verlieren. Um die Frage, wie sich diese Krankenhäuser zukünftig finanzieren sollen, drückten sich die Verantwortlichen leider weiterhin. Gaß betonte, dass die Politik in Sachen Vorhaltefinanzierung und Sicherung der auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung kurzfristig nachliefern müsse, wolle sie weitere Schieflagen in der Versorgungslandschaft vermeiden. „Leider sucht man im Kompromiss zur Krankenhausreform vergeblich auch nur den kleinsten Ansatz von Entbürokratisierung“, so Gaß – die DKG sieht in einer nachhaltigen Entbürokratisierung und Deregulierung den größten Hebel zur Entlastung der Mitarbeitenden und zur Beschränkung des Kostenanstiegs in den Krankenhäusern.

Der Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, Helge Engelke, sagte: „Viele Kliniken müssen jetzt weitreichende Investitions- und Personalentscheidungen treffen, ohne Gewissheit über ihre künftige Leistungsstruktur zu haben. Ohne klare Übergangsregelungen und eine tragfähige Finanzierung droht die Reform zu einem erheblichen Belastungstest für zahlreiche Standorte zu werden. Planungssicherheit ist Voraussetzung für Versorgungssicherheit.“ Die NKG fordert Bund und Länder auf, offene Fragen zügig zu klären, die Pflegefinanzierung nachhaltig zu sichern und bürokratische Belastungen zu reduzieren. Ein geordneter Strukturumbau gelinge nur mit wirtschaftlicher Stabilität, ausreichenden Personalressourcen und realistischen regulatorischen Vorgaben.

Weiterbildung muss gewährleistet bleiben

Auch der Marburger Bund (MB) sieht die Krankenhausreform in vielen Bereichen als Ausdruck einer Überregulierung. So seien Mindestvorhaltezahlen in keiner Weise zu begründen, da den Krankenhäusern über die Zuteilung von Leistungsgruppen ohnehin Mindestanforderungen auferlegt würden. Das Gesetz enthalte darüber hinaus zahlreiche unnötige Meldepflichten und eine Vielzahl von Detailvorgaben, die zusätzlichen Zeitaufwand für die Beschäftigten bedeuteten. „Diese Zeit fehlt dann in der unmittelbaren Patientenversorgung“, so die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna. Der Verband sieht außerdem mit Sorge, dass durch den Wegfall von Krankenhauskapazitäten auch vielfach Weiterbildungsstellen verloren gehen könnten. „Wenn Leistungsangebote gebündelt und Standorte verändert werden, darf das nicht zulasten der Weiterbildung gehen. Es liegt nun an den Ländern, bei der Zuteilung von Leistungsgruppen gezielt Weiterbildungsverbünde zu stärken und Krankenhäuser zu bevorzugen, die sich an regionalen und sektorenübergreifenden Verbünden beteiligen, insbesondere wenn diese von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannt sind“, so Johna.

Akzeptabler Kompromiss

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, sieht in den jetzt beschlossenen Regelungen einen akzeptablen Kompromiss, erwartet aber angesichts der angespannten Finanzlage der GKV weitere Reformschritte im Bereich der Krankenhausfinanzierung. Die von den Ländern verhandelten langen Umsetzungsfristen und Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben für die Kliniken würden den Reformprozess verlangsamen werden, so Reimann. „Nun hoffen wir, dass der Kompromiss Ende März auch den Bundesrat passiert, damit alle Beteiligten Planungssicherheit haben und sich endlich an die konkrete Umsetzung der Reform machen können.“ Mit Blick auf das zentrale Reformziel sei aber auch klar, dass das KHAG nicht das letzte Reformgesetz im Krankenhausbereich sein werde. Die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung und die Begrenzung der Pflegebudgets würden auf der Agenda bleiben.

Medizintechnik besser einbeziehen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) warnt vor erheblichen Versorgungslücken, wenn Qualitätsaspekte und Lösungsansätze der Medizintechnik bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Krankenhausreform nicht besser einbezogen werden. „Damit diese Reform in der Realität funktioniert, muss das Potenzial der Medizintechnik als tragende Säule der Struktur- und Prozessqualität endlich konsequent berücksichtigt werden. MedTech ist hier ein Lösungsanbieter, der einbezogen werden muss“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der Verband fordert unter anderem die Einbeziehung von Hybrid-DRG und ambulanten Leistungen in Leistungsgruppen, Mindestvorhaltezahlen und Personalvorgaben, eine gesicherte Finanzierung der technischen Infrastruktur, die Einführung einer echten, mengenunabhängigen und bedarfsgerechten Vorhaltevergütung und ein verbindliches Stellungnahmerecht der Medizintechnik-Verbände.