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KHAG ist beschlossene Sache

/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik

Das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) hat mit der Billigung im Bundesrat am 27. März die letzte Hürde genommen, nachdem in den Wochen zuvor wieder ein Vermittlungsausschuss möglich schien. Der Gesundheitsausschuss hatte am 4. März noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen.

In einer begleitenden Entschließung des Bundesrats zur Billigung werden Teile des Gesetzes kritisch bewertet. Unter anderem wird betont, dass die Länder für die Krankenhausplanung verantwortlich seien. Damit die Reform erfolgreich umgesetzt werden könne, müsse diese Planungshoheit und Gestaltungsfreiheit der Länder gewahrt bleiben.

Darüber hinaus bemängelt der Bundesrat, das Gesetz würde den Anforderungen der Praxis noch nicht genügen. Das betreffe unter anderem die Definitionen zu Fachkliniken, die Ausnahmen bei den Zuweisungen von Leistungsgruppen und die Untergrenzen beim Pflegepersonal. Es wird kritisiert, dass die zuletzt vorgesehene sachgerechte Definition für Fachkliniken entfalle und nun künftig auf Bundesebene von den Selbstverwaltungspartnern bestimmt werden solle. Das trage den in den Ländern sehr unterschiedlich ausgerichteten Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser nicht hinreichend Rechnung und könnte erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsangebote haben.

DKG kritisiert Regelungen zu Pflegepersonaluntergrenzen

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte den Beschluss des Bundesrats. Insbesondere die Regelungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen, die künftig verbindliches Kriterium zur Vergabe von Leistungsgruppen sein sollen, stoßen auf Kritik der Krankenhäuser. Dazu die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Gut ist, dass Krankenhäuser und Länder nun wissen, welche Bedingungen für die Planung herrschen. Offen bleiben zahlreiche Finanzierungsfragen, die die Politik auf die lange Bank geschoben hat, die uns aber in den kommenden Jahren sicher wieder beschäftigen werden. Das betrifft insbesondere das untaugliche Konzept zur Finanzierung der Vorhaltekosten, das anders als versprochen keine einzige bedarfsnotwendige Klinik mit geringen Fallzahlen vor der wirtschaftlich bedingten Schließung schützen wird.“

Nach der Entscheidung werde aber vor allem die nach wie vor umstrittene Regelung zu den Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in Zukunft zu Problemen führen. Neben ihrer weiterhin sanktionierten Funktion als Untergrenze würden diese nun sachfremd als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen verankert. Wenn Krankenhäuser künftig in einer Leistungsgruppe die Untergrenzen auch nur zeitweise reißen würden, sollen ihnen auch alle anderen Leistungsgruppen entzogen werden, so die DKG. In der Versorgungspraxis werde das zu spürbaren Leistungseinschränkungen führen – entweder, weil Kliniken prophylaktisch Betten sperren um die Grenzen sicher nicht zu reißen, oder weil sie mit der Nichtzuweisung aller Leistungsgruppen sanktioniert werden.
Neumeyer: „Wir befürchten, dass etwa die Hälfte der Krankenhäuser von diesem Effekt betroffen sein wird. Dabei geht es keineswegs nur um kleine Kliniken. Vor allem Maximalversorger werden diese Regelung zu spüren bekommen. Dass die Bundesregierung nun in einer mitbeschlossenen Protokollnotiz verspricht, die Regelung evaluieren zu wollen und ansonsten die Bedenken der Länder ‚zur Kenntnis‘ nimmt, ist für die Versorgungssicherung nicht nur wirkungslos, sondern birgt auch Gefahren für die Rechtssicherheit der Planungsentscheidungen auf Landesebene.“

Eine weitere Baustelle bleibt laut DKG die Reform des Pflegebudgets. Laut KHAG sollen künftig Kosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, insbesondere hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben, nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt werden. Die grundsätzliche Änderung sei schon falsch, schaffe sie doch einen unglaublichen, bürokratischen Mehraufwand und bringe mehr Fragen als Antworten mit sich, kritisierte die DKG. Zudem wäre eine Klarstellung nötig gewesen, dass frühestens 2027 hauswirtschaftliche und ähnliche Tätigkeiten ausgenommen werden und das nur unter der Bedingung, dass die Kosten dafür wieder vollständig in die Fallpauschalen eingegliedert werden.

Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter April 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!