Moderne Glasfassade eines Gebäudes mit einem großen weißen Kreuz-Symbol an der Seite.
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Kliniken: Bundesrat will Überbrückungsfinanzierung

/ KTM-Redaktion / Krankenhäuser

Nachdem die Krankenhäuser es immer wieder gefordert haben, zieht der Bundesrat nun mit: Am 23. Mai hat die Ländervertretung einen Antrag des Landes Brandenburg, unterstützt von Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, angenommen, mit dem eine Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess gefordert wird.

Die ,Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform' fordert einen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023, um die nicht refinanzierten Kostensteigerungen auszugleichen. Es sei aus diesem Grund eine Erhöhung des Landesbasisfallwerts um vier Prozent angezeigt, heißt es in dem Antrag. Außerdem seien zur Unterstützung der Krankenhausstandorte im anstehen Strukturwandel weitere Maßnahmen des Bundes erforderlich. Der Bund habe zusätzliche Mittel im Übergangszeitraum bereitzustellen, bis die Finanzierungsreform vollständig greife. In Anbetracht der finanziell angespannten Situation der meisten Kliniken bedürfe es weiterer Unterstützung zur Stabilisierung der Krankenhausversorgung. Damit solle ein kalter Strukturwandel und eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung verhindert werden.

Die brandenburgische Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) sagte im Bundesrat: „Wir alle arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Krankenhausreform, bei der an einigen Stellen noch weitere Nachbesserungen notwendig sind. Der Handlungsbedarf ist unübersehbar, und viele zentrale Fragen sind noch ungeklärt. Die Rückmeldungen aus den Krankenhäusern verdeutlichen die Schwächen des bislang nur theoretisch entwickelten Reformmodells. Sie schildern eindrücklich die Herausforderungen in der Praxis und fordern Unterstützung.“ Es sei ein wichtiges Signal, dass die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Bedeutung verlässlicher Versorgungsstrukturen anerkenne. Worte allein würden allerdings nicht reichen – der Bund müsse seiner Verantwortung auch konkret gerecht werden.

Der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge haben rund 80 Prozent der Standorte das vergangene Jahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen (Krankenhaus-Barometer 2024). Gründe sind vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten, die in den vergangenen Jahren über den maximal möglichen Steigerungen des sogenannten Landesbasisfallwerts lagen. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen.

DKG unterstützt Bundesrats-Beschluss

Man begrüße und unterstütze den Beschluss des Bundesrats zum sofortigen Inflationsausgleich für die Krankenhäuser in der Form eines vierprozentigen Aufschlags auf die Landesbasisfallwerte, hieß es von der DKG. Deren Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß sagte: „Der Beschluss der Länderkammer spiegelt die reale Situation in den Krankenhäusern wider.“ Die Kliniken würden seit 2022 unter den immensen Preissteigerungen und den erhöhten Kosten ächzen. „Der Beschluss des Bundesrats ist ein starkes Signal an die neue Bundesregierung, die inflationsbedingte Finanzierungslücke der Krankenhäuser jetzt umgehend zu schließen und die Kliniken so wieder in wirtschaftlich sicheres Fahrwasser zurückzubringen.“ Er zeige auch, dass es richtig sei, zentrale Verantwortung für die Krankenhäuser bei den Ländern zu belassen. Koalitionsvertrag und Gesundheitsministerin Nina Warken hätten bereits Signale in die richtige Richtung ausgesendet, so Gaß. „Wir rechnen fest damit, dass der Inflationsausgleich zeitnah kommt und die Krankenhäuser nach drei Jahren Unsicherheit wieder planbar ihre Aufgaben erfüllen können.“

Im Koalitionsvertrag hat die neue Regierungskoalition festgeschrieben, dass „die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023“ und der bisher für die GKV vorgesehe Anteil für den Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden sollen. Die Grundlage dafür wurde im Ergebnispapier der AG Gesundheit und Pflege gelegt: „Um die finanzielle Stabilität der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser zu sichern, schließen wir die Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung.“ Dafür sind laut des Papiers vier Milliarden Euro vorgesehen – 2,5 Milliarden im laufenden Jahr, 1,5 Milliarden 2026.

BMG will Reform-Reform nach der Sommerpause ins Kabinett bringen

Vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) hieß es Anfang Juni, man strebe an, geplante Optimierungen der Krankenhausreform nach der Sommerpause ins Kabinett zu bringen, ein Referentenentwurf könnte noch vor der Sommerpause vorliegen. Im Koalitionsvertrag war unter anderem von mehr Kooperationsmöglichkeiten und längeren Übergangsfristen für die Länder beim Umbau der Krankenhausstandorte hin zu mehr Spezialisierung die Rede. Neben dem Bundesrat forderte auch die GMK-Vorsitzende Katharina Schenk (SPD), dass der Bund sich über die Zwischenfinanzierung bis 2027 Gedanken machen müsse. Ein erster Teil der oben genannten „Sofort-Transformationskosten“ könnte ab Oktober ausgezahlt werden, der dafür notwendige Haushaltsbeschluss für 2025 soll Ende September stehen.