Kliniken hinken bei ePA-Einführung hinterher
/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik
Krankenhäuser sind ab dem 1. Oktober gesetzlich zur Nutzung bzw. Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtet. Geregelt ist diese Frist im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vom März 2024. Sanktionen drohen für Krankenhäuser in Form einer Kürzung der Telematikinfrastruktur (TI)-Pauschale ab Anfang April 2026, sollten sie die vorgeschrieben Befüllung der ePA nicht vornehmen.
Die Häuser müssen dann in der Lage sein, Daten in die ePA einzustellen oder aus ihr abzurufen. Sie sind verpflichtet, bestimmte Behandlungsdaten in die Akte zu übertragen. Dafür müssen die Krankenhausinformationssysteme (KIS) technisch angepasst und die Häuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
Aber nur 42 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland gehen aktuell davon aus, die ePA noch in diesem Jahr im gesamten Krankenhaus nutzen zu können. Knapp ein Drittel erwartet eine krankenhausweite Nutzung für das erste Quartal 2026 und rund ein Viertel nicht vor dem zweiten Quartal 2026. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Ziel war es, die Umsetzung der ePA-Einführung in den deutschen Krankenhäusern zu erfassen. An der Repräsentativbefragung beteiligten sich bundesweit 382 Krankenhäuser.
Technische Inbetriebnahme komplexer als erwartet
Insbesondere die technische Inbetriebnahme der ePA hat sich laut der Befragungsergebnisse als deutlich komplexer und herausfordernder dargestellt als erwartet. Dadurch, sowie auch bedingt durch personelle und zeitliche Engpässe sowohl auf Seiten der Krankenhäuser als auch auf Seiten der KIS-Hersteller hätten die ePA-Updates nur sukzessive bereitgestellt und die Anwendung konfiguriert werden können, hieß es. Zum Erhebungszeitpunkt Mitte August hatten die Hersteller erst in 56 Prozent der Krankenhäuser das ePA-Update für das KIS bereitgestellt. Bei den übrigen Häusern konnten die Hersteller vielfach noch keinen Liefertermin nennen. Grund für die Verzögerungen: Während der Pilotphase von Januar bis April lag der Fokus der Industrie zunächst auf vereinzelten Piloteinrichtungen, erst seit Mai werden die erforderlichen Updates Schritt für Schritt auch in weiteren Krankenhäusern bereitgestellt. Auch die Qualität der gelieferten Software ist den Befragungsteilnehmern zufolge nicht fehlerfrei oder teilweise suboptimal.
Zum Hintergrund hieß es, dass sich die Einführung der ePA in den Krankenhäusern der Pilotregionen als sehr komplex erwiesen habe. Die technische Inbetriebnahme sei arbeitsintensiv und könne letztlich nicht flächendeckend auf Knopfdruck erfolgen. Vielmehr müssten die Systeme an die jeweilige, oft hochkomplexe IT-Landschaft des Krankenhauses angepasst werden. Dazu würden umfangreiche Konfigurationsarbeiten, die Etablierung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Schadsoftware, die Implementierung fehlender Funktionen sowie die Behebung technischer Fehler gehören.
Fast alle Krankenhäuser in Deutschland (98 Prozent) haben organisatorische Vorbereitungen getroffen, um die Einführung der ePA in ihren Einrichtungen zu unterstützen, davon 37 Prozent umfassend und 61 Prozent teilweise. Zwei Drittel der Krankenhäuser haben mit der technischen Inbetriebnahme der ePA bereits begonnen. Die übrigen Häuser wollen überwiegend (76 Prozent) noch in diesem Jahr damit beginnen. Bundesweit haben 21 Prozent der Krankenhäuser die technische Inbetriebnahme der ePA bereits abgeschlossen oder planen den Abschluss größtenteils für dieses Jahr. Nur etwa sieben Prozent der Befragten gaben an, dass sie mit der Pilotierung der ePA in den Versorgungsprozessen bereits gestartet sind.
DKG: erste Mehrwerte der ePA erkennbar
„Die Ergebnisse zeigen, dass die Krankenhäuser die Vorteile der ePA klar sehen und die Umsetzung aktiv vorantreiben. Schon in der Pilotphase wurde allerdings deutlich, dass die Einführung der ePA im Krankenhaus nicht mit einem einfachen Software-Update getan ist. Auch bei dieser TI-Anwendung zeigt sich letztlich, dass die Voraussetzungen in einem Krankenhaus nicht mit denen in kleineren Einrichtungen wie z.B. Arztpraxen vergleichbar sind und dies vorab nicht hinreichend berücksichtigt wurde“, so der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Auch der hohe zeitliche Druck, aufgrund dessen es für die Hersteller keine adäquaten Testmöglichkeiten gab, habe letztlich dazu geführt, dass viele Updates erst verspätet zur Verfügung standen und in der Praxis noch angepasst werden mussten. Zudem seien die Spezifika von Krankenhausprozessen – etwa im Hinblick auf die Umsetzung der gesetzlich geforderten Widerspruchsmöglichkeiten – anfangs nicht ausreichend berücksichtigt worden. Lösungen dafür würden nun unter Realbedingungen entwickelt und getestet. Erschwerend komme die besondere Belastung vieler Häuser durch die parallel laufenden Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) hinzu, hieß es von der DKG.
Trotz dieser Herausforderungen sieht die DKG die Entwicklung positiv: „Auch wenn zum 1. Oktober noch keine flächendeckende Anbindung möglich sein wird, schauen wir mit Optimismus auf den weiteren Verlauf. Bei der Einführung der ePA handelt sich um ein wichtiges Projekt, das bereits erste Mehrwerte für die Versorgung erkennen lässt – insbesondere durch eine bessere Verfügbarkeit von Medikationsdaten. Zugleich ist klar, dass ein solches IT-Großprojekt seine Zeit braucht. Wir müssen alles daran setzen, dass die Einführungsphase möglichst störungsfrei funktioniert, um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in dieses wichtige Vorhaben nicht zu gefährden“, so Gaß.