Mehr Struktur vor Gang in die Notfallversorgung
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Orthopäden und Unfallchirurgen fordern im Zuge der anstehenden Notfallreform eine verbindliche Patientensteuerung vor Inanspruchnahme der Notfallversorgung. Kern ihrer Forderung ist ein Ticket-System: Nur Patienten, bei denen eine digitale oder telefonische Ersteinschätzung einen akuten Behandlungsbedarf ergibt, erhalten ein Ticket für die Notaufnahme. Wer hingegen mit einer Bagatellerkrankung ohne vorherige Einschätzung eine Notaufnahme oder Notfallambulanz aufsucht, soll künftig eine Selbstzahler-Gebühr entrichten. „Notfallstrukturen müssen für diejenigen offenstehen, die medizinische Hilfe dringend benötigen – schnell und kostenfrei“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). „Ohne Verbindlichkeit und Konsequenzen bleibt Patientensteuerung wirkungslos. Das ist keine Strafe, sondern dient der Entlastung der Notfallversorgung“, so Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).
Schon lange gibt es das ungelöste Problem, dass zahlreiche Patienten mit Bagatellerkrankungen direkt die Notaufnahmen aufsuchen – das bindet dort dringend benötigte personelle und strukturelle Ressourcen. Nach Erhebungen entfallen mehr als 40 Prozent der ungesteuerten Fälle in zentralen Notaufnahmen auf das Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie. Der Handlungsbedarf ist groß: Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13 Millionen ambulante Notaufnahmefälle gezählt.
„Schätzungen zufolge sind bis zu 39 Prozent davon medizinisch nicht dringend, viele dieser Beschwerden könnten ambulant versorgt werden. Seit vielen Jahren wissen wir, dass ungesteuerte Bagatellfälle die Notfallversorgung blockieren. Ohne verbindliche Steuerung wird es nicht zu einer wirksamen Umsetzung der Reform kommen“, sagt Prof. Dr. Sascha Flohé, stellvertretender DGOU-Generalsekretär und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).
Eine verbindliche Ersteinschätzung vor dem Aufsuchen von zentralen Notaufnahmen oder ambulanten Notfallzentren soll digital oder telefonisch über eine Leitstelle erfolgen und wird durch ein Ticket-System zur gezielten Patientensteuerung ergänzt. Nur bei akuten und zeitkritischen Fällen wird dabei ein Ticket für die Notaufnahme oder Notfallpraxis ausgestellt. Weniger dringliche Anliegen werden gezielt an Haus- oder Facharztpraxen weitergeleitet oder es wird zur Selbstbehandlung geraten.
„Wer dringend medizinische Hilfe braucht, darf nicht in der Warteschlange für Bagatellfälle stehen“, so Matthias Träger, Vorstandsmitglied des BVOU und Notfallbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Eine strukturierte Ersteinschätzung mit Ticket-System schaffe Verlässlichkeit sowohl für Patienten als auch für das medizinische Personal.
Wer künftig ohne vorherige Ersteinschätzung über eine Leitstelle und ohne entsprechendes Behandlungsticket eine zentrale Notaufnahme oder Notfallpraxis aufsucht, sollte eine Gebühr entrichten. Die Gebühr soll einen Lenkungseffekt haben, keinen Strafcharakter. Die DGOU und der BVOU schlagen vor, die Gebühr im Nachgang über die Abrechnung mit den Krankenkassen abzuwickeln. Kliniken und Notfallpraxen würden so vom Inkasso entlastet. Über die konkrete Ausgestaltung müsste der Gesetzgeber entscheiden.
Gebühren und Steuerungsinstrumente für nicht dringliche Notfallbehandlungen sind international erprobt. Ein Blick in andere europäische Länder zeigt, dass solche Modelle zur Lenkung von Patienten beitragen können, meint Matthias Träger: „In den Niederlanden sorgt ein konsequentes Triage- und hausarztbasiertes Steuerungssystem dafür, dass nicht dringliche Fälle seltener direkt in der Notaufnahme landen. Auch in Frankreich und Schweden existieren Zuzahlungsmodelle für Notaufnahmen, die mit weiteren Steuerungsmechanismen kombiniert sind.“
Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter 02/2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!