Neues Digitalgesetz steht in den Startlöchern
/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik
Der Referentenentwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) sorgt derzeit für Diskussionsstoff in der Branche. Das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) greift tief in die bestehende Architektur der digitalen Gesundheitsversorgung ein. Zentrale Bausteine wie elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept und Telematikinfrastruktur (TI) werden erstmals systematisch miteinander verzahnt.
Im Mittelpunkt steht die ePA, die deutlich aufgewertet wird. Sie soll künftig nicht mehr nur als Dokumentenspeicher dienen, sondern zum zentralen Zugangspunkt in die Versorgung werden. Geplant ist ein digitaler Versorgungseinstieg, bei dem Versicherte über die ePA eine standardisierte Ersteinschätzung durchlaufen und anschließend direkt in die Terminvermittlung gelangen können. Damit entsteht ein strukturierter, digitaler Zugangspfad in die ambulante Versorgung, der eng mit dem geplanten Primärversorgungssystem verknüpft ist.
Die Digitalisierung wird zum Instrument der Versorgungssteuerung und dient nicht mehr nur der Effizienzsteigerung. Ein zentrales Element ist die verpflichtende elektronische Überweisung ab 2029. In Kombination mit der Telematikinfrastruktur ermöglicht sie durchgängige digitale Behandlungspfade und soll Prozesse organisatorisch wie datenlogisch konsistenter machen. Parallel werden Kommunikationsdienste wie KIM faktisch zum Standard erhoben.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der erweiterten Nutzung von Gesundheitsdaten. Krankenkassen sollen künftig mehr Daten auswerten und zusätzliche Informationen – etwa zu Lebensstil oder Risikofaktoren – erheben dürfen, sofern Versicherte einwilligen. Diese Daten können in die ePA integriert und für gezielte Präventions- und Versorgungsangebote genutzt werden. Flankierend sieht der Entwurf Reallabore für die Krankenkassen vor, in denen neue datenbasierte Ansätze unter Aufsicht erprobt werden können.
Auch die Sekundärnutzung wird ausgebaut. Eine einheitliche Forschungskennziffer soll die Verknüpfung von Daten aus unterschiedlichen Quellen ermöglichen und damit Forschung sowie Systemsteuerung verbessern. Gleichzeitig wird die Nutzung der Daten ausdrücklich auf die Entwicklung von KI-Anwendungen ausgeweitet.
Strukturell bedeutend ist zudem die Aufwertung der gematik, die künftig mehr Steuerungs- und Eingriffsrechte erhält. Dies verspricht zwar mehr Verbindlichkeit in der Infrastruktur, verschiebt aber auch das Machtgefüge zwischen Selbstverwaltung und staatlicher Steuerung.
Insgesamt verfolgt der Entwurf einen doppelten Ansatz: Er öffnet das System für Innovation und Datennutzung, während gleichzeitig regulatorische Vorgaben verschärft werden. Interoperabilität, standardisierte Prozesse und verbindliche digitale Zugangswege setzen klare Leitplanken. Damit markiert das GeDIG den Übergang zu einem stärker integrierten, datenbasierten und digital gesteuerten Gesundheitswesen.
Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter zur DMEA im April 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!