Eine Frau erstellt eine Planungsübersicht am PC
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Pflege digital entlasten: mehr als Quote nötig

/ KTM-Redaktion / Digitalisierung

Das Verbändebündnis ‚Digitalisierung in der Pflege‘ begrüßt, dass der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) mit § 113e SGB XI durch die ‚Transformationsstellenanteile‘ erstmals einen Weg eröffnet, vereinbarte Personalstellenanteile in entlastende Technik zu überführen. Bleiben Stellen unbesetzt, kann die dafür vorgesehene Vergütung künftig in digitale Hilfen investiert werden, um so den personellen Ausfall so weit wie möglich zu kompensieren. Damit wird eine langjährige Forderung des Bündnisses aufgegriffen. Gleichzeitig warnt das Bündnis vor einer verkürzten Lesart der Regelung und vor einer Umsetzung, die in der Praxis wirkungslos bleiben könnte.

Wer bei § 113e von einem Ersatz von Pflegepersonal spreche, verkenne die Realität in Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege. Die Regelung ersetze keine Pflegekräfte, sondern reagiere auf Stellen, die schon heute nicht besetzbar seien, weil es entsprechende Fachkräfte erst gar nicht gebe, schreibt das Verbändebündnis in einer Mitteilung. Auch habe der ‚demografische Aderlass‘ begonnen, und die Belastung treibe zunehmend Kräfte aus dem Beruf. Zugleich steige die Zahl der pflegebedürftigen Menschen kontinuierlich und wachse Hochrechnungen zufolge bis 2070 auf fast sieben Millionen. Die Regelung adressiere damit einen Personalbestand, der sich in den kommenden Jahren weiter verkleinern werde.

Digitale und technische Lösungen hätten das Potenzial, die Auswirkungen dauerhaft unbesetzter Stellen abzumildern, wenn ihr Einsatz pflegefachlich sinnvoll und prozessorientiert erfolge. Konkrete Anwendungen wie sprachbasierte Dokumentation, Sensorik, digitale Tourenplanung oder automatisierte Dienstpläne würden den Verwaltungs- und Wegeaufwand spürbar reduzieren.

Forderungen des Bündnisses

Aus Sicht des Bündnisses bleibt der Entwurf hinter dem Notwendigen und seinem eigenen Anspruch zurück. Der § 113e sei ein guter Start – damit Digitalisierung dauerhaft für Entlastung, Qualität und Versorgungssicherheit sorge, brauche es jedoch gesetzlich verankerte Folgeschritte:

  • Die Umwidmungsquote ist zu gering und sollte bei mindestens 50 Prozent liegen, um eine wirksame Umsetzung zu entfalten: Nach Abzug der nur teilweise refinanzierbaren und oft unbesetzten Stellenanteile verbleibt bei den im Entwurf vorgesehenen 10 % kein tragfähiger Betrag für Investitionen in entlastende Technik
  • Die Refinanzierung ist nicht nachhaltig gesichert, sie muss auch laufende Kosten erfassen. Es braucht eine dauerhafte, verlässliche Refinanzierung von Investitions-, Betriebs-, Schulungs- und Wartungskosten entlastender Technik.
  • Die Begrenzung auf einzelne Anwendungsfelder ist zu eng: Entlastung entsteht im Zusammenspiel von Prozessen, Technik und Organisation, nicht in Einzelkategorien.
  • Die Evaluation braucht Praxisbegleitung von Leistungserbringern, Pflegeprofession, Pflegewissenschaft und IT.
  • Es fehlt eine Gesamtstrategie und Interoperabilitätsstandards. Nur durch eine einheitliche und über alle Bereiche übergeordnete verbindliche Strategie für die Digitalisierung in der Pflege wird es möglich, kompatible digitale Maßnahmen zu schaffen.
  • Entlastung darf nicht durch neue Bürokratie aufgefressen werden. Zusätzliche Nachweis-, Erfassungs- und Antragspflichten müssen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben, sonst entsteht Aufwand statt Entlastung.

Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter im September 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!