Smartphone mit der Anzeige "E-Rezept und eine Gesundheitskarte
Bild KI-generiert mit ChatGPT (OpenAI)

Politik blockiert digitale Gesundheitsversorgung

/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gelten international als eines der sichtbarsten Innovationsprojekte des deutschen Gesundheitswesens. Doch aus Sicht des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) gefährden aktuelle regulatorische und technische Entwicklungen zunehmend den Zugang von Patienten zu digitalen Therapien sowie die Zukunft einer ganzen Branche.

E-Rezept als Zugangshürde

Mit dem elektronischen Rezept für Digitale Gesundheitsanwendungen sollte der Zugang für die Patienten niedrigschwelliger werden. Die aktuellen Daten zeichnen laut des Verbands jedoch ein anderes Bild: Derzeit würden lediglich 14 Prozent der elektronisch verordneten DiGA tatsächlich aktiviert. Seit Einführung des neuen Verfahrens im Januar 2026 sind die DiGA-Aktivierungen rückläufig: Während sie von Januar bis Mai 2025 noch um 25 Prozent gestiegen waren, sind sie im gleichen Zeitraum 2026 um 13 Prozent gesunken. Im Mai 2026 lagen sie erstmals unter dem Vorjahresmonat.

Das Problem sei nicht die Idee, sondern der Weg, so der SVDGV. Wer seine digitale Therapie einlösen wolle, müsse zusätzliche Apps herunterladen und sich entweder über eine Gesundheits-ID in der Krankenkassen-App oder eine PIN für die Gesundheitskarte authentifizieren. Viele würdenüber diese Zugangsdaten nicht verfügen oder den komplizierten Prozess auf dem Weg abbrechen.

Zusätzlich verschärfen neue technische Anforderungen die Situation. DiGA müssen ein Datensicherheitszertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorweisen. Das Ziel – Datensicherheit – ist richtig, doch in der Praxis bedeutet das: bestimmte Betriebssystemversionen werden von den Anforderungen nicht mehr unterstützt. Wer ein Smartphone besitzt, das beispielsweise ein Android-Betriebssystem unterhalb der Version 14 verwendet, kann keine DiGA mehr nutzen. Rund 45 Prozent aller Android-Nutzer in Deutschland verwenden solche Geräte. Das entspricht etwa 20 Millionen gesetzlich Versicherten.

Besonders hart treffe es ältere Menschen und Menschen mit geringerem Einkommen, die ihr Smartphone oft länger nutzen und sich kein neues leisten könnten, so der Verband. Sie würden faktisch von der von ihrem Arzt verordneten Gesundheitsversorgung ausgeschlossen, ohne ihnen eine Wahl zu lassen.

Der aktuelle Einbruch gefährde nicht nur die Versorgung, er habe auch eine wirtschaftliche Dimension: Bleibe die Einlösequote dauerhaft auf diesem Niveau, würden Anbieter binnen weniger Monate in wirtschaftliche Not geraten – und mit ihnen eine Innovationsbranche, die politisch ausdrücklich gewünscht sei, um den Patienten einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu bieten.

„Es handelt sich hierbei um einen systemisch bedingten Versorgungsbruch, nicht um ein technisches Detailproblem. Eine Patientin, die mit einer Erkrankung zum Arzt geht und eine DiGA verordnet bekommt, sollte ihre Therapie einfach und unmittelbar beginnen können – ohne Medienbrüche, ohne IT-Kompetenz als Zugangsvoraussetzung, ohne dass das Alter ihres Smartphones darüber entscheidet, ob ihr Zugang zu ihrer Therapie gewährt wird oder nicht.“, so Dr. Christoph Twesten, Vorstandsmitglied des SVDGV.

Der Verband fordert sofortiges Handeln und benennt zudem konkrete Maßnahmen, mittels derer im Rahmen des gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gegengesteuert werden sollte:

  • Solange der E-Rezept-Einlöseprozess nicht zuverlässig funktioniert, darf das neue Verfahren nicht weiter ausgerollt werden. Der Prozess muss grundlegend unter Einbindung der Branche überarbeitet werden. Bis das digitale System zuverlässig funktioniert, muss sichergestellt werden, dass Ärzte ihren Patienten einen Papierausdruck als Überbrückung mitgeben. Das ist bereits heute möglich, bisher jedoch optional. Zudem gehört auf den Ausdruck ein Hinweis auf die Rezeptservices der DiGA-Hersteller, die bei der Einlösung den Patienten unterstützen und im papierbasierten Verfahren bereits Standard sind.
  • Wer ein Medikament per E-Rezept abholt, zeigt einfach seine Gesundheitskarte. Für DiGA benötigen Patienten zusätzlich eine PIN, die kaum jemand hat. Das ist eine unnötige Hürde, die es bei Arzneimittelrezepten nicht gibt.
  • Anstatt dass Patienten manuell zwischen verschiedenen Apps und Systemen hin- und her navigieren müssen, sollten sie ihre Therapie dort einlösen dürfen, wo sie stattfindet, also direkt in der DiGA. Heute fehlt dafür die rechtliche Grundlage.
  • Wer ein älteres Smartphone hat, kein neues Gerät anschaffen möchte oder kann, soll selbst entscheiden dürfen, ob er seine DiGA nutzen möchte. Der Zugang zur Versorgung muss für alle Versicherten gleichermaßen gewährleistet bleiben – unabhängig von technischen Voraussetzungen oder ob es sich um webbasierte oder native App-Anwendungen handelt. Ein digitales Verfahren, das den Zugang erschwert, statt erleichtert, verfehlt seinen Zweck.

Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter im Juni 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!