Eine Person schreibt in einem Krankenzimmer auf einem Klemmbrett
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Qualität: Mehr als nur Fallzahlen

/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik

Um die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern, fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) neben dem Blick auf Strukturvorgaben und Mindestmengen vor allem auf konkrete Qualitätskriterien zu setzen. „Die MedTech-Branche fordert im Rahmen der Krankenhausreform konkrete Qualitätskriterien, die über reine Strukturvorgaben hinausgehen und sowohl technische, prozessuale als auch ergebnisorientierte Standards umfassen“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu „Methoden zur Ableitung von Mindestvorhaltezahlen“. „Die Konzentration auf Mindeststrukturen greift zu kurz. Im Alltag zählen Ergebnisqualität, Innovation und Versorgungseffizienz“, so BVMed-Krankenhausexperte Olaf Winkler.

Die MedTech-Branche akzeptiere das Struktur-Qualitätselement der Mindestvorhaltezahlen, „sofern sie sachgerecht und auf einer fundierten Bedarfsanalyse beruhen“. Eine Festlegung könne nur auf einer breiten wissenschaftlichen Basis erfolgen. Der Verband betonte dabei, das Ergebnis- und Prozessqualität nur durch MedTech gezielt gestärkt werden könne.

Die Anwendung von Mindestvorhaltezahlen sieht der BVMed in seiner Stellungname differenziert. So sei in bereits hoch spezialisierten und regulierten Leistungsgruppen eine Qualitätsverbesserung durch zusätzliche Mindestvorhaltezahlen nach Ansicht des Verbands nicht zu erwarten. Denn in Leistungsbereichen mit verbindlichen Strukturvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) finde aufgrund des hohen Erfüllungsaufwands ohnehin keine „Gelegenheitsversorgung“ statt. Als Beispiel werden Transkatheter-Aortenklappenimplantationen (TAVI) gemannt. Für diese hochspezialisierte Leistung hat der G-BA keine Mindestmengen festgelegt. „Derartige Umstände sollte das IQWiG auch bei den hochspezialisierten Leistungsgruppen beachten“, so der BVMed.

In breit gefassten Leistungsgruppen – wie etwa der Allgemeinen Inneren Medizin oder der Allgemeinen Chirurgie – ist die Aussagekraft von Mindestvorhaltezahlen zur Beurteilung der Versorgungsqualität aus Sicht des Verbands deutlich eingeschränkt: „Diese Leistungsgruppen umfassen ein breites Spektrum heterogener Behandlungsfälle und Teilbereiche, die sich in ihrer Komplexität, ihrem Ressourcenbedarf und ihrer medizinischen Ausrichtung erheblich unterscheiden.“ Eine pauschale Anwendung von Mindestvorhaltezahlen auf der Ebene solcher übergeordneten Leistungsgruppen sei daher methodisch nicht sachgerecht, heißt es in der Stellungnahme.

Die bisherigen Mindestmengenregelungen seien dann ein wirkungsvolles Instrument der Qualitätssicherung, wenn sie auf Grundlage einer angemessenen Evidenzgrundlage ermittelt wurden. Der BVMed empfiehlt daher, vorerst nur die Mindestmengenregelung des G-BA als Instrument zu nutzen.

Neue Mindestvorhaltezahlen sollten ausschließlich auf einer belastbaren evidenzbasierten Grundlage definiert werden. „Dafür ist zunächst eine ausreichende Datenbasis erforderlich. Es sollte sichergestellt sein, dass Schwellenwerte nicht auf Schätzungen oder unzureichend dokumentierten Annahmen beruhen“, so die BVMed-Forderung.