Regierungskommission schließt Arbeit ab
/ KTM-Redaktion / Gesundheitspolitik
Die Modernisierung der stationären Versorgung soll auch langfristig von Bund und Ländern gemeinsam getragen und auch nach Ablauf der Krankenhausreform fortgesetzt werden. Das fordert die ,Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung' in ihren beiden abschließenden Stellungnahmen (13 und 14), mit denen sie zugleich ihre Arbeit beendet.
Prof. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission, betonte, dass Deutschland trotz Spitzenausgaben innerhalb Europas nur mittelmäßige Ergebnisse in zentralen Parametern der Morbidität und Mortalität erziele. „Die älter werdende Babyboomer-Generation, der zunehmende Fachkräftemangel und die durch Innovationen weiter steigenden Gesundheitsausgaben erfordern eine konsequente Reform von Planung und Struktur des Gesundheitssystems. Es ist gut, dass mit der umfassenden Krankenhausreform ein sehr bedeutender erster Schritt gegangen wurde. Die Regierungskommission führt in ihrer abschließenden 14. Stellungnahme aus, wie eine reformierte Krankhausversorgung in einem integrierten Gesundheitssystem der Zukunft aussehen kann.“
Mit der 13. Stellungnahme macht die Regierungskommission einmal mehr deutlich, dass die Bundesländer ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung in den Bestand der Krankenhäuser nur unzureichend nachkommen. Die Länder würden nur die Hälfte der Investitionskosten übernehmen, die es brauche, um den Bestand der Kliniken zu erhalten, hieß es von der Kommission. Um die empfohlene Investitionsquote von sieben bis neun Prozent der Krankenhauserlöse zu erreichen, schlägt die Regierungskommission ein Anreizsystem vor. Danach würden die Länder Investitionen in Höhe von bis zu fünf Prozent der Erlöse der Krankenhäuser tragen, weitere Bestandsinvestitionen würden Länder und Bund jeweils zur Hälfte tragen.
Die Kommission weist auch darauf hin, dass eine komplette Umstellung des Finanzierungssystems der stationären Versorgung herausfordernd sei. Das System künftig z.B. nur aus Krankenkassenmitteln zu finanzieren, sei nur möglich, wenn die Kassen an anderer Stelle finanziell entlastet würden und Mitsprache bei der Krankenhausplanung bekämen. Weiterhin sollten Investitionen in strukturelle Veränderungen der Krankenhäuser auch nach der Krankenhausreform über einen Fonds finanziert werden, den Bund und Länder gemeinsam tragen.
Mit der 14. Stellungnahme formuliert die Regierungskommission ihr Zielbild für die stationäre Versorgung über die aktuelle Krankenhausreform hinaus. Eine künftige Krankenhausplanung sollte demnach im Sinne einer Überwindung der Sektorengrenzen künftig die ambulante Bedarfsplanung mit einbeziehen. Denkbar wären für die Regierungskommission gemeinsame regionale Planungsgremien. Unnötige Mehrfachstrukturen sollten weiter abgebaut und ökonomische Fehlanreize für Krankenhausbehandlungen beseitigt werden.
Der Prävention komme zukünftig eine zentrale Aufgabe bei der Sicherung einer hochqualitativen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung trotz der großen Herausforderungen durch den demographischen Wandel und die Weiterentwicklung der medizinischen Möglichkeiten zu, so die Autoren der Stellungnahme. Über ein Primärarztsystem, die Förderung von Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bevölkerung, eine Reform des Notfallwesens und eine Neujustierung des Leistungskatalogs müsse angesichts der stetig steigenden Ausgaben zukünftig eine zielgerichtetere Steuerung des Zugangs zu GKV-finanzierten ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen erfolgen.
Deutschland verfüge über mehr Krankenhausbetten und leiste sich mehr vollstationäre Behandlungen als fast jedes andere europäische Land, so die Kommission. Die Fallzahlen seien besonders bei elektiven Eingriffen (z.B. Hüft- und Kniegelenks-OP) überdurchschnittlich hoch. Das verschlechtere in Kombination mit der hohen Zahl kleiner Krankenhäuser und fehlendem Personal sogar die Versorgung: Die Quote von ärztlichem und pflegerischen Personal pro behandelten Patienten sei in Deutschland unterdurchschnittlich gering – daher müsse auch nach der Krankenhausreform der Reformprozess fortgesetzt werden, so die Regierungskommission.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD): „Die Krankenhausreform zu verabschieden, war ein großer Erfolg. Doch damit ist die Arbeit nicht getan. Um flächendeckend gute stationäre Versorgung zu gewährleisten, muss der Reformprozess weitergehen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Regierungskommission weitere Empfehlungen abgegeben hat, die weit in die Zukunft reichen.“
Die Stellungnahmen der Regierungskommission stehen hier zur Verfügung.