Claudia Reich
Claudia Reich ©Augenfutter/Simon Pech

Reich stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende

/ KTM-Redaktion / Personalie

Die Rechtsanwältin Claudia Reich ist seit dem 9. Februar eine der zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie folgt auf den Rechtsanwalt Andreas Wagener, der nach vielen Jahrzehnten die DKG in den Ruhestand verlässt. Reich bildet mit dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerald Gaß und seiner Stellvertreterin Prof. Dr. Henriette Neumeyer den dreiköpfigen Vorstand. Wie ihr Vorgänger wird Reich nicht nur den stellvertretenden Vorstandsvorsitz übernehmen, sondern auch die Leitungsposition der Rechtsabteilung. Zuvor war sie als Syndikusrechtsanwältin beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und als Partnerin in einer Leipziger Kanzlei für Medizinrecht tätig.

Mit Reich habe man eine kompetente Juristin für den Verband gewinnen können, die ihr Fachwissen für die Krankenhäuser gewinnbringend anwenden werde, so Dr. Gerald Gaß. Man haben ihre kluge, sachliche und konstruktive Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss sehr geschätzt – daran wolle man anknüpfen, sowohl in der rechtlichen als auch in der Personalarbeit. „Gerade die Personalentwicklung ist von zentraler Bedeutung, weil sie maßgeblich über die Zukunftsfähigkeit eines Trägerverbands im Gesundheitswesen entscheidet. Ich freue mich daher auch auf die Zusammenarbeit im Vorstand der DKG“, so Gaß.

Reich sagte, die Krankenhäuser im aktuellen Reformumfeld zu begleiten, die regulatorischen Vorgaben fortlaufend einem Realitätscheck zu unterziehen und an konstruktiven Lösungen für die Krankenhäuser mitzuarbeiten, seien ihr zentrale Anliegen. Die rechtlichen Aspekte nun aus Trägersicht in die Debatten einzubringen und zugleich an der internen Entwicklung eines Trägerverbands mitzuwirken, sehe sie als große Herausforderung und echte Chance.

Dieser Beitrag stammt aus dem KTM-Newsletter 02/2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!