Drei Punkte zur ,Rettung der Krankenhausreform'
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat kürzlich einen der-Punkte-Plan zur ,Rettung der Krankenhausreform‘ vorgelegt. Wesentliche Teile des vorliegenden Entwurfs seien in der Praxis so nicht umzusetzen, hieß es.
©upixa, stock.adobe.com
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat jetzt einen 3‑Punkte-Plan vorgelegt, der „die große Krankenhausreform noch zu einem Erfolg führen“ könne, wie es hieß. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß sagte: „Wir brauchen diese Krankenhausreform, aber wesentliche Teile des vorliegenden Entwurfs der Bundesregierung sind in der Praxis so nicht umsetzbar und müssen nachjustiert werden.“ Kliniken und auch Bundesländer seien bereit, sich dem durchaus auch schwierigen Prozess der Transformation zu stellen. Krankenhausstandorte würden sich verändern müssen, es werde Fusionen und Umwandlungen geben. „Aber dazu braucht es einen Vorschlag, der den Kliniken verlässliche Perspektiven bietet, der aber vor allen Dingen auch die Versorgung in allen Regionen dauerhaft sichert. Wir brauchen für die erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform den Konsens zwischen Bund und Ländern und den betroffenen Akteuren. Deshalb haben wir einen 3-Punkte-Plan erarbeitet, der die zentralen Dissenspunkte auflöst.“
Konkret fordert die DKG, dass in einer ersten Phase der Transformation bis Ende 2026 die Landeskrankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen als Grundlage für alle Bundesländer genommen wird. Für die vom Bund geplanten weiteren Eingriffe wie Mindestfallzahlen, verschärfte Personalvorgaben oder Einschränkungen bei der Kooperation von Krankenhausstandorten gebe es heute weder Auswirkungsanalysen noch Erfahrungswerte. „Diese Themen sollten in einer weiteren Phase der Reform ab dem Jahr 2027 besprochen und entschieden werden“, so Gaß.
Zum Thema Finanzierung heißt es, das derzeit vorgeschlagene Modell der Vorhaltefinanzierung stelle keine Abschaffung oder Überwindung der Fallpauschalen dar, es sei ein bürokratisches und nicht zielgerichtetes zusätzliches Finanzierungssystem über fallabhängige Vorhaltefinanzierung. Da eine Vorhaltefinanzierung wie im Gesetzentwurf vorgesehen den politischen Zielen nicht gerecht werde, seien andere Lösungen zur Existenzsicherung von Grundversorgungskrankenhäusern und zur Konzentration komplexer Leistungen nötig, so Gaß. Schon heute gebe es im Finanzierungssystem Instrumente, die tatsächlich fallzahlunabhängig und wesentlich weniger komplex und bürokratisch seien. Die DKG fordert daher zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzierung die einfachen, vorhandenen und etablierten fallzahlunabhängigen Instrumente zu nutzen und weiterzuentwickeln. Dazu gehörten Notfallstufenzuschläge, ein Ausbau der Sicherstellungszuschläge, Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe sowie Zentrumszuschläge.
Dritter Baustein des DKG-Konzepts ist eine Entbürokratisierungsoffenisve. Gaß: „Eine wirkliche Entbürokratisierung mit konkreten und sofort umsetzbaren Schritten wäre ein maßgeblicher Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung und eine tatsächliche Chance zu Kostensenkung in den Krankenhäusern.“ Die DKG fordert die Umsetzung von schnell wirksamen Entbürokratisierungsschritten. Dazu würde die Aussetzung der PPUG-Dokumentation und -Meldung für alle Standorte ohne nennenswerte Sanktionen gehören. Auch die PPP RL sollte aus Sicht der DKG ausgesetzt werden. Die Gültigkeit der OPS Strukturprüfung soll auf fünf Jahre verlängert werden. Der bisherige Leitfaden zur OPS-Strukturprüfung belaufe sich auf 497 Seiten, hier bedürfe es eines dringenden Auftrags an die Selbstverwaltung, diesen zu entschlacken und wieder eine Vertrauenskultur aufzubauen. Außerdem sollten laut DKG alle zusätzlichen Dokumentations- und Meldepflichten infolge des Transparenz- und Medizinforschungsgesetzes komplett gestrichen werden.
Anfang August hat sich die DKG mit Blick auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und dem Marburger Bund (MB) in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewandt. In dem Schreiben werden im Wesentlichen die drei beschriebenen Punkte noch einmal direkt an die Abgeordneten kommuniziert. Man sehe „die dringende Notwendigkeit, noch in dieser Legislaturperiode ein in die Zukunft weisendes Krankenhausreformgesetz in Kraft treten zu lassen“, so die vier Verbände. Daher appelliere man an die Abgeordneten, sich für zielführende Kompromisse im Gesetzgebungsverfahren einzusetzen, die es am Ende ermöglichen würden, ein Gesetz auf Basis einer breiten Zustimmung zwischen Bund und Ländern zu verabschieden. Sollte das KHVVG scheitern, drohe „eine lähmende Phase der Unsicherheit bei der Standortentwicklung der Krankenhäuser über die nächste Bundestagswahl hinaus“, was für die Beschäftigten in den Krankenhäusern ein fatales Signal wäre. Nötig sei jetzt Planungssicherheit in Form von verlässlichen Rahmenbedingungen, hieß es.