Fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung gefordert

Krankenhausträger, Krankenkassen und Deutsche Krebsgesellschaft haben in einer Erklärung zur Umsetzung der Krankenhausreform die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung gefordert.

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Krankenhausträger, Krankenkassen und Deutsche Krebsgesellschaft haben jetzt in einer gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung der geplanten Krankenhausreform von der Politik die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung sowie die Schaffung verbindlicher Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser auf Basis wissenschaftlicher Evidenz gefordert. Der Appell an Bund, Länder und Regierungsfraktionen kommt von der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), dem AOK-Bundesverband, der DAK-Gesundheit, dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) sowie der Deutschen Krebsgesellschaft.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es, nur aus dem Bedarf der Bevölkerung ließen sich zukunftssichere Krankenhausstrukturen ableiten. Daher sehe man die aktuell im KHVVG vorgesehene jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Zahlen und den fehlenden Bevölkerungsbezug in der geplanten Regelung kritisch. „Wir sprechen uns für eine fallzahlunabhängig und bedarfsorientiert ausgestaltete Vorhaltefinanzierung aus“, wird in dem gemeinsamen Papier betont. Nur so könne eine krisensichere, von aktuellen Fallzahl-Schwankungen unabhängige finanzielle Sicherung der Krankenhäuser erreicht werden. Zudem plädieren die Beteiligten für einen gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Bedarfsbemessungsinstrumentes.

Struktur- und Finanzierungsreform nicht entkoppeln

Im Hinblick auf die Versorgungsqualität fordert das Bündnis, die Strukturreform nicht von der Finanzierungsreform zu entkoppeln. Es müssten zeitnah und auf Basis wissenschaftlicher Evidenz verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser geschaffen werden. Die geplanten Mindestvorhaltezahlen für bestimmte Operationen und Eingriffe seien ein zentrales Element, um bei nicht vorliegender Evidenz die nötige Routine in der Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und „Gelegenheitsversorgung“ auszuschließen.

Die Festlegung von Leistungsgruppen sowie von Qualitäts- und Strukturvorgaben sei eine komplexe Aufgabe, heißt es in der Erklärung weiter. Dafür brauche es eine breite Konsensfindung, die die medizinisch-wissenschaftliche Expertise der Selbstverwaltungspartner und der Fachgesellschaften einbeziehen müsse und nicht politischen Interessen unterliegen dürfe.

Auch der Marburger Bund (MB) begrüßte die Forderungen des Bündnisses nach einer fallzahlunabhängigen Vorhaltevergütung im Rahmen der geplanten Krankenhausreform. „Es gibt eine breite Übereinstimmung im Gesundheitswesen, dass die Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser als mengenunabhängige Vergütungskomponente ausgestaltet werden sollte, die sich an den Kosten der notwendigen personellen und materiellen Infrastruktur eines Krankenhauses orientiert und dabei auch die Erfüllung des jeweiligen Versorgungsauftrages berücksichtigt“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des MB.

Der Verband trat zugleich der Behauptung entgegen, mit den im KHVVG vorgesehenen Regelungen würde ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung vergütet werden. In der Öffentlichkeit werde zudem immer wieder der Eindruck erweckt, die bestehenden Fallpauschalen würden abgeschafft. „Man muss sich schon die Mühe machen, die Regelungen im Detail zu betrachten. Weder die Verteilung der Vorhaltevergütung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist im aktuellen Regierungsentwurf fallunabhängig gestaltet. Trotzdem behauptet das Bundesministerium für Gesundheit in seinen offiziellen Verlautbarungen, den Krankenhäusern werde ‚der ökonomische Druck genommen‘. Das ist aber allenfalls reines Wunschdenken: Eine echte Entkommerzialisierung kann nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und das gesamte Personal in der direkten Patientenversorgung gegenfinanziert wird“, bekräftigte Johna.

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