KHVVG tritt Anfang 2025 in Kraft
Das Großprojekt Krankenhausreform ist beschlossene Sache – zumindest das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) als wesentlicher Teil der Reform hat am 22. November auch den Bundesrat passiert.
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Der Bundesrat hat am 22. November das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in der Sitzung keine Mehrheit. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden, es tritt am Tag nach der Verkündung sowie in weiten Teilen zum 1. Januar 2025 in Kraft. In einer begleitenden Entschließung, die auf einen gemeinsamen Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, hat der Bundesrat pragmatische Lösungen zur Umsetzung der Krankenhausreform gefordert.
Unter der Überschrift ,für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft – Pragmatische Lösungen zur Umsetzung der Krankenhausreform forcieren‘ werden in dem Antrag werden drei Felder genannt, die adressiert werden sollen, um das KHVVG aus Länder-Sicht umsetzbar zu machen. Erstens wird die Fortsetzung des Bürokratieabbaus und die Vermeidung von Doppelregelungen gefordert – der Gesetzgeber lasse hierbei „in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz Schritte erkennen, die in die richtige Richtung zeigen, sie bedürfen zur Zielerreichung aber noch weiterer gesetzlicher Ergänzungen“, heißt es. Auch das Thema Bürokratiefolgekostenabschätzung, eine gesetzlich normierte Prüfpflicht für Digitalisierungsprozesse – insbesondere im Hinblick auf ihre Wirkungsweise im Betrieb und auf ihren Kosten-Nutzen-Effekt und die Vermeidung von Dopplungen und eventuellen Widersprüchen bei Vorgaben – werden thematisiert.
Zweitens soll die Umstellung der Anforderungen an die Facharztbesetzung laut des Antrags ,mit Augenmaß‘ erfolgen – konkret heißt es: „Die Anforderungen an den Facharztstandard bedürfen zunächst einer Rückführung auf die Anforderungen nach NRW-Vorgaben und einer zeitlich gestaffelten Einführung, geregelt in der Rechtsverordnung nach §135e Absatz 1 SGB V. Die konkreten Anforderungen für die Leistungsgruppen im Hinblick auf die vorzuhaltenden Fachärzte sind im Rahmen der Erarbeitung der Rechtsverordnung nach §135e Absatz 1 SGB V in kritischen Fällen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.“
Drittens soll die Vorhaltevergütung weiterentwickelt und eine Übergangsfinanzierung sichergestellt werden – hier geht es unter anderem darum, dass die vorgesehene Vorhaltevergütung nach wie vor leistungsmengenabhängig ist und die Auswirkungen auf die Struktur der Krankenhauslandschaft nur in Teilen absehbar sind.
Zur weiteren Umsetzung der im KHVVG verfassten Regelungen werden mehrere Rechtsverordnungen gebraucht, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden müssen. Ob und wann diese Verordnungen noch vor den Neuwahlen im Februar beschlossen werden, ist offen. Sie waren aus dem KHVVG ausgegliedert worden, um die Zustimmungsfreiheit im Bundesrat zu gewährleisten.
Nach der Wahl alles neu?
Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion kamen kurz nach dem Bundesrats-Termin Aussagen, die darauf hinweisen, dass die Krankenhausreform auf einem sehr instabilen Fundament stehen könnte. „Wir werden die Klinikreform schnell korrigieren“, wird Tino Sorge zitiert, der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die Reform sei ein unfertiges Gesetz mit völlig ungewissen Auswirkungen, sagte er in einem Interview mit der ,Augsburger Allgemeinen‘. Nach den Neuwahlen werde zügig über ein Vorschaltgesetz mit Hilfen für die Übergangsphase bis zum Wirksamwerden der Reform zu sprechen sein – sollte ein solches Gesetz wirklich klommen, wäre eine der Hauptforderungen der Länder und auch der Krankenhäuser erfüllt. Wie solche Hilfen finanziert werden könnten, dazu äußerte sich der CDU-Politiker nicht. Ausnahmeregelungen würden im nächsten Jahr ein zentrales Thema werden, so Sorge. Man wolle zu einem konstruktiven föderalen Miteinander mit den Ländern zurückkommen, da sie schließlich für die Krankenhausplanung zuständig seien. Auch die Finanzierung des Transformationsfonds werde man überprüfen müssen. Ganz von vorne will allerdings auch Sorge nicht anfangen. Es sei niemandem geholfen, wenn der Reformprozess nochmals für zwei Jahre stagniere, sagte er in dem Interview. Und er machte deutlich, dass die Union das Gesundheitsressort nach der Wahl im Februar 2025 für sich beanspruchen wolle. Klar ist damit, dass die grundsätzliche Richtung erhalten bleiben wird – aber in vielen Teilbereichen könnte es zu deutlichen Anpassungen kommen.
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