Klarheit bei Videosprechstunden geschaffen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine neue Vereinbarung zu Videosprechstunden geschlossen. Damit soll die Qualität der Videosprechstunden und die Gewährleistung der Anschlussversorgung geregelt werden.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine neue Vereinbarung für den Einsatz der Videosprechstunde geschlossen. Damit setzen sie den Auftrag des Gesetzgebers um, die Qualität in der Videosprechstunde und insbesondere auch die Gewährleistung der Anschlussversorgung zu regeln. Die gesetzliche Grundlage wurde dafür im Digitalgesetz geschaffen.
Wesentliche Punkte der Vereinbarung
Laut der neuen Vereinbarung ist, wenn Patienten über Vermittlungsportale Videosprechstunden angeboten werden, vor Durchführung der Videosprechstunde ein Ersteinschätzungsverfahren zu durchlaufen. Auf Basis dieses Verfahrens soll die medizinische Dringlichkeit der benötigten Behandlung eingeschätzt werden. Weiterhin sollen die Angebote von Portalen (jenseits des Bereitschaftsdienstes) regionalisiert sein – es sollen also vorrangig Videosprechstunden zwischen Vertragsärzten und Patienten durchgeführt werden sollen, die sich in räumlicher Nähe zueinander befinden. Wenn dem Versorgungsbedarf der Patienten in einer Videosprechstunde nicht vollständig begegnet werden kann, erhalten diese von den behandelnden Vertragsärzten eine strukturierte Anschlussversorgung, z.B. durch das Angebot eines zeitnahen Präsenztermins in der Praxis. Außerdem müssen Vermittlungsportale für Videosprechstunden Termine für Videosprechstunden zukünftig ausschließlich nach medizinischen Kriterien und nicht z.B. anhand der Kostenträgerschaft oder nach Leistungswünschen priorisieren.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzendes des GKV-Spitzenverbandes, sieht in der Vereinbarung einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung. Patienten würden durch Videosprechstunden mit wohnortnahen Ärzten und Vorgaben für eine strukturierte Anschlussversorgung eine hochwertige telemedizinische Betreuung erhalten. Zudem werde damit ein gleichberechtigter Zugang für GKV-Versicherte zu telemedizinischen Leistungen sichergestellt, da Termine für Videosprechstunden nur nach medizinischer Priorität vergeben werden dürften.