Krankenhausgipfel: Reform darf nicht scheitern
Am 9. September fand der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ausgerichtete ,Krankenhausgipfel 2024‘ statt, bei dem es um das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ging. Die Beteiligten warnten vor einem Scheitern der Reform.
Die erste Podiums-Runde beim diesjährigen Krankenhausgipfel der DKG bestand aus Dr. Edgar Franke – Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Tino Sorge – gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ateş Gürpınar – Sprecher für Krankenhauspolitik der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag und Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG (nicht im Bild). Moderiert wurde die Diskussion von Lisa Braun, Presseagentur Gesundheit (ganz links)
Foto: Screenshot aus dem Livestream des Krankenhausgipfels
Nach der Sommerpause kommt der Politikbetrieb wieder in Schwung – ein deutliches Signal dafür war der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ausgerichtete ,Krankenhausgipfel 2024’, der am 9. September in Berlin stattfand und sowohl vor Ort als auch online eine Menge Zuschauer anlockte. Die Diskussion um das ,Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)‘ ist auch während der parlamentarischen Pause kaum zum Erliegen gekommen, jetzt rücken allerdings die nächsten Termine näher und der Druck steigt – die Anhörung im Bundestag ist für den 25. September, die 2./3. Lesung für den 18. Oktober geplant.
Es dürfe nicht so weit kommen, dass die Krankenhausreform scheitert, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. „Wir brauchen eine tragfähige Lösung mit inhaltlichen Kompromissen zwischen Bund und Ländern“. Dass eine Reform nötig ist, darin waren sich alle Teilnehmer einig – über den Weg dahin besteht allerdings weiter Uneinigkeit. Auch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) nahm am Gipfel teil, er war mit nur leichter Verspätung nach einem außerplanmäßigen Berichterstattergespräch zum KHVVG-Entwurf vor Ort und gestand ein, dass es mit „zwei oder drei“ der vorgesehenen 65 Leistungsgruppen noch Probleme gebe – Lauterbach nannte die geplanten Leistungsgruppen spezielle Geriatrie und spezielle Kinderchirurgie. Wenn deutlich werde, dass diese Leistungsgruppen nicht funktionieren, werde man sich stattdessen dem Leistungsgruppenkonzept aus Nordrhein-Westfalen annähern, so Lauterbach.
Der Bundesgesundheitsminister machte auch deutlich, dass er ein Vermittlungsverfahren zum KHVVG vermeiden will. In diesen seien oft fachfremde Politiker beteiligt, weshalb die Ergebnisse dieser Verfahren häufig auch fachfremder seien, als wenn man sich vorher geeinigt hätte, so Lauterbach. Man werde deshalb versuchen, im parlamentarischen Verfahren auf die Wünsche der Bundesländer einzugehen, so der Minister. Lauterbach kündigte unter anderem abweichende Regelungen für Fachkliniken an, diese sollen künftig nicht wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen allgemeine Leistungsgruppen und entsprechende personelle und technische Ausstattung vorhalten müssen. Bestimmte Kliniken (als Beispiel wurden Krankenhäuser, die Kinder mit Behinderungen versorgen, genannt) sollen außerdem von den geplanten Vorhaltepauschalen ausgenommen werden, ins Spiel gebracht wurde für einige Kliniken bereits vergangene Woche eine Finanzierung nach dem Selbstkostendeckungsprinzip.
DKG erneuert Forderungen
Die DKG forderte einen schnellen und tragfähigen Kompromiss zur Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern. Insbesondere der Bund müsse die Bedenken der Bundesländer endlich adäquat berücksichtigen. Das Wegbrechen von für die Bevölkerung wichtigen regionalen Versorgungsangeboten durch den kalten Strukturwandel müsse sofort beendet werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Verlässlichkeit der sozialen Daseinsvorsorge dürfe nicht verspielt werden.
Gaß betonte, Bund und Länder müssten zeigen, dass sie handlungsfähig sind, um einem Vertrauensverlust entgegenzuwirken. „Es geht nicht darum, besser zu erklären, sondern besser zu regieren. Ein Scheitern der Reform wäre Wasser auf die Mühlen derer, die von der Verunsicherung der Menschen leben. Das würde dem Land und unserer Demokratie schaden. Deshalb kann es auch bei den weiteren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern nicht darum gehen, Maximalforderung umzusetzen. Die Bundesländer haben mit ihrer Stellungnahme zum Reformentwurf sehr deutlich gemacht, wo sie die Schwachpunkte des Gesetzes sehen. Bis heute fehlt noch immer die Gegenäußerung der Bundesregierung. Um das Gesetz zu retten, brauchen wir jetzt einen pragmatischen Ansatz.“ Dazu weist Gaß auf den vor einiger Zeit veröffentlichten drei-Punkte-Plan zur Rettung der Reform hin (siehe KTM-Newsletter 8/2024).
Reimann: Mehr Geld ist keine Lösung
Forderungen nach einem schnellen Ausgleich der Inflationskosten für die Krankenhäuser ersteilte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, nach dem Gipfel eine klare Absage: „Wenn DKG-Präsident Gerald Gaß vor den Folgen der Inflation spricht und eine schnelle Anpassung der Vergütungen fordert, handelt es sich um eine rückschauende Betrachtung. Inzwischen hat sich die Lage längst entspannt. Die Inflationsrate ist wieder auf einem niedrigen Niveau angekommen, sodass auch die Kliniken von stabilen Preisen profitieren.“ Einfach immer mehr Geld für die Krankenhäuser zu fordern sei keine Lösung, so Reimann. Die Schere zwischen Krankenhaus-Kosten und den Leistungen der Kliniken sei in den vergangenen Jahren immer weiter auseinander gegangen. Während die Ausgaben der GKV seit dem Jahr 2010 um gut 60 Prozent gestiegen seien, seien die Fallzahlen im gleichen Zeitraum um knapp elf Prozent zurückgegangen.
Man brauche im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform dringend eine fallunabhängige, bevölkerungsbezogene und bedarfsorientierte Finanzierung der Krankenhaus-Vorhaltekosten über einen Fonds, betonte Reimann. Das würde wesentlich weniger bürokratischen Aufwand verursachen als das aktuell geplante fallbezogene System und eine krisensichere, von aktuellen Fallzahl-Schwankungen unabhängige Solvenzsicherung für die Krankenhäuser garantieren. Um den realen Versorgungsbedarf der Bevölkerung in den Regionen zu ermitteln, müsse der Gesetzgeber zudem zeitnah die Erarbeitung eines wissenschaftlich fundierten Bedarfsbemessungsinstrumentes beauftragen.
Diese Meldung finden Sie auch in unserem September-Newsletter.