Pflegerische Vorbehaltsaufgaben im Krankenhaus
Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sind seit 2020 bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten. In der Praxis wirft diese Regelung noch viele Fragen auf. Ein neues Projekt soll helfen.
Bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses sind seit Einführung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) 2020 dem Pflegefachpersonal vorbehalten. Das bedeutet, dass diese Aufgaben nur noch Personen mit abgeschlossener Qualifikation als Pflegefachperson ausüben dürfen. In der Praxis wirft diese Regelung jedoch noch viele Fragen auf. Daher startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (DIP) mit dem Projekt ‚Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus‘ (VAPiK) – gefördert vom Katholischen Krankenhausverband Deutschlands (KKVD), der sich Erkenntnisse im Hinblick auf die pflegerische Qualität, die Zusammenarbeit im Krankenhaus und einen zukünftigen Handlungsrahmen für den Umgang mit den Vorbehaltsaufgaben verspricht. An VAPiK, das bundesweit umgesetzt wird, sind acht Krankhäusern in katholischer Trägerschaft beteiligt.
Das PflBG regelt im § 4 unter anderem die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation und Entwicklung der Pflegequalität erstmals als pflegerische Vorbehaltsaufgaben. Allerdings gelten die Vorbehaltsaufgaben nur in beruflichen Kontexten, das heißt, pflegende Angehörige können weiterhin die pflegerische Unterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen planen und organisieren.
Dem Gesetzgeber geht es bei den Vorbehaltsaufgaben in erster Linie um diejenige pflegerische Verantwortung, die für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung ist. Zugleich soll mit der gesetzlichen Regelung eine merkliche Aufwertung der Pflegeberufe erreicht werden, da eine prozessbezogene Fachpflege in den verschiedenen Praxisfeldern nur noch durch entsprechend ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden darf.
Was bedeutet das für die aktuelle Versorgung von Patient:innen im Krankenhaus? Welche Konsequenzen haben die Vorbehaltsaufgaben für die Zusammenarbeit im Krankenhaus und für die Kooperation mit weiteren Einrichtungen, etwa bei Entlassungen aus dem Krankenhaus? Welche Erfahrungen liegen in den Klinken bereits vor? Im Rahmen des Projektes VAPiK sollen diese Fragen bis Ende 2023 beantwortet sein. Zudem soll bis dahin ein Handlungsrahmen entwickelt sein, der zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit in den Krankenhäusern beitragen soll.
Auf der projektbegleitenden Website www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de werden nach und nach auch Informationen zu VAPiK und weiteren Themenfeldern rund um die pflegerischen Vorbehaltsaufgaben bereitgestellt.
Kontakt: Elke Grabenhorst, 0221/ 4 68 61 – 30, E-Mail: dip@dip.de
Der DIP e. V. ist ein gemeinnütziges Institut an der Katholischen Hochschule NRW in Köln, das seit mehr als 20 Jahren fast 200 Projekte in der Versorgung, Bildung und zu Innovationen in der Pflege umgesetzt hat.