Bundesweite Fortbildung 'Ärztliche Versorgung nach Vergewaltigung', Frankfurt am Main (hybrid)

26.04.2023

 

Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt
Andrea Bocian/Angela Wagner
info@frauennotruf-frankfurt.de
www.frauennotruf-frankfurt.de


Jede Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall. Die medizinische Versorgung und ganzheitliche Betreuung von Frauen und Männern nach einem sexuellen Gewaltgeschehen sind für Krankenhäuser und Arztpraxen eine herausfordernde Ausnahmesituation, denn sie sind für die Betroffenen oftmals zentrale Anlaufstelle. Es gilt, die Notfallversorgung flexibel und empathisch zu gestalten sowie gegebenenfalls eine vertrauliche Spurensicherung durchzuführen, um Beweise für eine eventuell spätere Anklage gerichtssicher zu konservieren. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen Fingerspitzengefühl im Umgang mit Patientinnen und Patienten beweisen, die sich meist in einem sehr emotionalen, posttraumatischen Zustand befinden.

Hier setzt das Versorgungskonzept der 'Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung' an, das in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen feiert und auch in anderen Bundesländern umgesetzt wird. Seit einem Jahrzehnt trägt es dazu bei, dass Betroffene sich schnell und unkompliziert medizinisch (und auf Wunsch spurensichernd) behandeln lassen können. Die Polizei wird nur auf ausdrücklichen Wunsch eingeschaltet. Die Fortbildung 'Ärztliche Versorgung nach Vergewaltigung' verknüpft etablierte medizinische Notfall-Versorgungsstrukturen mit konkreten Handlungshilfen und Anleitungen für die vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation. Dies soll die Handlungssicherheit aller an der Versorgung Beteiligten erhöhen, das Gespür für den Umgang mit oft schwer traumatisierten Betroffenen schärfen und im Umgang mit dieser Patientengruppe entlasten.

Während der Fortbildung werden die entwickelten und erprobten Untersuchungsabläufe und Materialien im Detail vorgestellt und besprochen. Fachärztinnen, Rechtsmedizinerinnen und Referentinnen aus Anwaltschaft und Justiz erläutern die medizinischen Anforderungen, Untersuchungsabläufe, die Befunddokumentation und deren Bedeutung in einem späteren Strafverfahren. Die Fortbildung ist praxisnah konzipiert, eine aktive Beteiligung der Teilnehmenden ist erwünscht.

Die Schulung am 26. April richtet sich an Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern und niedergelassenen Praxen sowie an alle weiteren interessierten Berufsgruppen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung kann online bis zum 19. April erfolgen.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen geht's hier!


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